Corana-Pandemie – Öffnung des Rathauses

Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung

REGENSTAUF (sr). Um die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses vor Infektionen zu schützen und den Dienstbetrieb solange wie möglich und in gewohnter Qualität aufrecht erhalten zu können, bittet der Markt Regenstauf darum, in den nächsten Tagen und Wochen auf persönliche Vorsprachetermine im Rathaus nach Möglichkeit zu verzichten.

Zur Abwicklung der Dienstgeschäfte sollten verstärkt Telefon, Internet und E-Mail genutzt werden. Notwendige persönliche Vorsprachen sind nur gegen eine telefonische Terminvereinbarung möglich.

Der Markt Regenstauf bittet um Verständnis für diese temporäre Maßnahme, die wieder aufgehoben wird, sobald sich eine Entspannung der Situation abzeichnet.

Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am gestrigen Tag eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der Veranstaltungen und Versammlungen landesweit untersagt sind. Ausgenommen sind lediglich private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben.
Weiterhin ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, untersagt.

Aufgrund dieser Allgemeinverfügung sind alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen des Marktes Regenstauf wie Bücherei, Musiktreff, Mehrgenerationenhaus, Familienstützpunkt, Jugendtreff, Ferienprogramm, Spielplätze, Sporthallen und Sportplätze ab sofort zu schließen.

Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung und die Allgemeinverfügung finden Sie unter www.regenstauf.de, in der Rubrik Aktuelles im Beitrag „Corona-Pandemie-Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung“.

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