SCHWANDORF (sr). Viele Unternehmen haben Kurzarbeit angezeigt. Was bedeutet das für die Beschäftigten? Wir haben häufige Fragen von Arbeitnehmern beantwortet.
Muss ich Kurzarbeitergeld selbst beantragen?
Nein, falls nötig, meldet sich Ihr Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit Schwandorf, um Kurzarbeit anzuzeigen und Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Wer zahlt mir mein Kurzarbeitergeld?
Sie erhalten das Kurzarbeitergeld von Ihrem Arbeitgeber. Die Unternehmen gehen damit in Vorleistung. Grund: Nur die Betriebe wissen, wie sich Ihre Arbeitszeit verändert hat. Die Betriebe bekommen das Kurzarbeitergeld im Nachhinein erstattet.
Ich habe einen Nebenjob. Hat das Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld?
Wenn die Nebentätigkeit vor Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wurde, hat dies keinen Einfluss auf Ihr Kurzarbeitergeld. Nehmen Sie eine Nebentätigkeit auf während Sie Kurzarbeitergeld erhalten, wird das Gehalt angerechnet. Aber: Wenn Sie eine Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich beginnen, wird der Zuverdienst bis zum ursprünglichen Nettoeinkommen nicht angerechnet. Diese Regelung gilt bis 31.10.2020. Systemrelevant sind zum Beispiel Unternehmen in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen und in der Lebensmittellogistik.
Muss ich wirklich Minusstunden machen oder Urlaub nehmen?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber alles dafür tun, um Kurzarbeit zu vermeiden. In der Coronakrise verzichtet der Gesetzgeber momentan auf den Aufbau von Minusstunden. Außerdem verlangt die Agentur für Arbeit derzeit nicht den Einsatz von Erholungsurlaub. Das gilt allerdings nur für die Urlaubsansprüche für das laufende Kalenderjahr. Resturlaub aus dem Vorjahr soll wie gehabt nach Möglichkeit eingesetzt werden. Für Urlaub innerhalb des Kurzarbeitergeldzeitraumes erhalten Sie Ihren vollen Lohnanspruch.
Werden meine Sozialversicherungsbeiträge trotz Kurzarbeitergeld weiterhin gezahlt?
Ja, Sie bleiben auch in Kurzarbeit sozialversichert. Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung und lässt sich diese wie das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit erstatten.
Das Kurzarbeitergeld reicht nicht zum Leben aus. Was kann ich tun?
Sie können beispielsweise einen dieser drei Wege nutzen:
- Für Familien mit geringem Einkommen steht der Notfall-Kinderzuschlag zur Verfügung, um sich finanziell abzusichern. Hierdurch können Familien monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten. Der Notfall-Kinderzuschlag kann online auf arbeitsagentur.de beantragt werden.
- Sie können auch eine Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnehmen (siehe oben).
- Eine andere Möglichkeit um den Lebensunterhalt zu finanzieren, ist das Arbeitslosengeld II. Dieses kann beim Jobcenter beantragt werden. Dort wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich bekomme Kurzarbeitergeld und bin erkrankt. Was passiert nun?
Sie erhalten sechs Wochen lang weiterhin Kurzarbeitergeld. Nach der Lohnfortzahlung besteht Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.
Bei meinem Arbeitgeber gibt es keinen Betriebsrat. Was gilt dann?
Wenn es bei Ihnen keinen Betriebsrat gibt, muss jeder Beschäftigte einzeln der Kurzarbeit zustimmen. Wenn die Zustimmung in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart ist, kann Ihr Arbeitgeber die Kurzarbeit anordnen. Falls nicht, muss er bei der Anzeige zur Kurzarbeit Ihre Einverständniserklärung beifügen.