SCHWANDORF (sr). Was bedeutet eigentlich „geringfügige Beschäftigung”? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einem solchen Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Wie sind die aktuellen Rahmenbedingungen? Gilt auch hier der Mindestlohn? Was ist mit Urlaub und Krankengeld? Gibt es Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung, der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit?
Häufig wissen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte nicht, dass Minijobbende z.B. den gleichen Anspruch auf Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub und geregelte Arbeitszeiten haben, wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch.
Bei einem Online-Vortrag der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Schwandorf, Dorothea Seitz-Dobler, erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche Rechte und Pflichten im Minijob gelten.
Alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Nachgang kostenfrei Informationsbroschüren anfordern. Der Vortrag wird am Dienstag, 20. Juli, von 18 Uhr bis 18.45 Uhr veranstaltet. Er findet über die Plattform Skype for Business statt. Wer das Programm nicht schon auf einem internetfähigen Gerät (geht auch auf dem Handy) installiert hat, kann problemlos kostenlos über die Skype Web App beitreten. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, sich nur telefonisch zuzuschalten.
Anmeldungen nimmt Dorothea Seitz-Dobler unter der Telefonnummer
09431 200-250 oder per Mail an schwandorf.bca@arbeitsagentur.de entgegen. Sobald sich Interessenten angemeldet haben, bekommen sie den Link zur Teilnahme mit weiteren Informationen per Mail zugesandt. Fragen beantwortet Seitz-Dobler gerne unter der oben angegebenen Telefonnummer.