SCHWANDORF (sr). Wegen einer Personalversammlung ist das Rathaus am Mittwochnachmittag (ab 12.00 Uhr) für den Parteiverkehr geschlossen.
Der Jugendtreff, die Volkshochschule, die städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung und der städtische Bauhof sind nachmittags ebenfalls geschlossen.
Die Stadtbibliothek ist ab 13.00 Uhr und der städtische Kindergarten ab 13.30 Uhr geschlossen.
Das Tourismusbüro, das Stadtmuseum und das Oberpfälzer Künstlerhaus sind geöffnet.
18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“
Der Stadtrat der Stadt Schwandorf hat am 29.04.2019 in öffentlicher Sitzung die 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus beschlossen und den Vorentwurf gebilligt. Er hat die Verwaltung beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf durchzuführen.
Der Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“ werden im Rathaus im Erdgeschoss beim Sachgebiet Stadtplanung im Treppenhausfoyer / Schaukasten, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in Schwandorf vom 09.05.2019 bis einschließlich 11.06.2019 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter
https://www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/ÖffentlicheAuslegungen/Aktuelles
Während dieser Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahme zu der Planung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 28.02.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“ beschlossen und den Vorentwurf gebilligt.
Er hat die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf durchzuführen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“ wird im Rathaus im Erdgeschoss beim Sachgebiet Stadtplanung im Treppenhausfoyer / Schaukasten, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in Schwandorf vom 09.05.2019 bis einschließlich 11.06.2019 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter https://www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/ÖffentlicheAuslegungen/Aktuelles auch digital abgerufen werden.
Während dieser Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahme zu der Planung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 90 „Am Sportplatz“, Kreith
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 30.04.2019 in öffentlicher Sitzung den erneuten Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90 „Am Sportplatz“, Kreith gefasst und den Vorentwurf gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der überwiegende Teil des Plangebiets ist derzeit unbebaut und wird als Grünland genutzt. Der Bebauungsplan soll die geordnete städtebauliche Grundlage für eine Bebauung mit wohnbebaulicher Nutzung stellen. Es ist der Bau von 11 Gebäuden vorgesehen. Im Ort Haselbach soll die Wohnbaulanderweiterung durch die Aufstellung des Bebauungsplanes in erster Linie für Ortsansässige dienen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 90 „Am Sportplatz“, Kreith Haselbach mit Begründung und Umweltbericht werden im Rathaus, Erdgeschoss, beim Sachgebiet Stadtplanung, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 10.05.2019 bis einschließlich 11.06.2019 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter https://www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/ÖffentlicheAuslegungen/Aktuelles auch digital abgerufen werden.
Während der o. g. Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.