Alkoholgeruch wahrgenommen

Polizeiinspektion Schwandorf – 11.7.2021 –

Schwandorf …

Alkoholgeruch wahrgenommen …
Am 09.07.21, gegen Mitternacht, wurde bei einem Kfz-Führer im Stadtgebiet Schwandorf im Rahmen einer Verkehrskontrolle Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein vor Ort durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest erbrachte einen Wert über dem gesetzlich zugelassenen Grenzbereich. Den Fahrzeugführer erwartet jetzt ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot.
Am 10.07.21 wurde in den Nachtstunden im Stadtgebiet Schwandorf eine Verkehrskontrolle bei einem sogenannten „E-Scooter“ durchgeführt. Beim Fahrzeugführer wurde Alkoholgeruch wahrgenommen und ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort erbrachte einen Wert von über 2 Promille. Nach erfolgter Blutentnahme im Krankenhaus wurde der Fahrzeuglenker wieder entlassen.

Unfallflucht
Am 09.07.21, in der Zeit von 23.00 bis zum 10.07.21, 08.15 Uhr, wurde in der Sandstraße 15 in Schwandorf ein dort geparkter PKW BMW durch einen nicht näher bekannten dunklen PKW an der linken Seite angefahren. Der unbekannte Fahrzeugführer entfernte sich daraufhin in unbekannte Richtung.
Zeugen, welche Angaben zu dem Unfall machen können werden gebeten sich mit der PI Schwandorf unter der Telefonnummer 09431/43010 n Verbindung zu setzen.

Sachbeschädigung
Am 10.07.21, in der Zeit von 03 bis 04 Uhr, wurde in Schwandorf, in der Trift, durch einen unbekannten Täter die Fensterscheibe einer Wohnung im Erdgeschoß zerstört. Zeugen, welcher sachdienliche Hinweise zum Vorfall machen können, werden gebeten sich mit der Polizei in Schwandorf unter der Rufnummer 09431/43010 in Verbindung zu setzen.

Körperliche Auseinandersetzung
Im Rahmen einer verbalen Streitigkeit in der Nacht zum 11.07.21 kam es zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden im Stadtgebiet Schwandorf zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Diese gipfelte darin, dass sich zwei jugendliche Personen letztlich mit einem, bislang, nicht näher identifizierten, spitzen Gegenstand wechselseitig attackierten und hierbei nicht unerhebliche Stich- und Schnittverletzungen davontrugen. Nach der ambulanten Versorgung im Krankenhaus wurden sie ihren Erziehungsberechtigten überstellt. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

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