Betrunkener hinterlässt Trümmerfeld an mehreren Unfallstellen

Polizeistelle Nittenau – 27.2.2023 –

Bruck in der Oberpfalz …..

Betrunkener hinterlässt Trümmerfeld an mehreren Unfallstellen …..

Am Montag, 27.02.2023 in den frühen Morgenstunden, wurden im Einmündungsbereich St2398/B85 bei Mögendorf mehrere umgefahrene Verkehrszeichen und Fahrzeugteile auf der Straße liegend aufgefunden.
Unter den Trümmern befand sich ein Kennzeichen, weshalb Ermittlungen in Richtung Fahrzeughalter betrieben wurden. Bei der Fahrt zu dessem Anwesen konnten weitere Unfallstellen mit umgefahrenen Verkehrszeichen sowie der beschädigte Pkw festgestellt werden.
Der Halter konnte stark alkoholisiert zu Hause angetroffen werden. Er räumte die Fahrt und auch den Konsum weiterer Suchtmittel ein. Da er gegenüber den eingesetzten Beamten über Schmerzen klagte, wurde er einem Arzt zugeführt, welcher ihn untersuchte und eine Blutentnahme durchführte.
Es entstand ein Sachschaden von ca. 4500 Euro.
Mehrere Anzeigen sowie die Sicherstellung der Fahrerlaubnis sind die Folge für den Unfallverursacher.

Vorfahrtsberechtigten Pkw übersehen

Am Sonntag, 26.02.2023 gegen 16:00 Uhr, wollte eine18-jährige Nittenauerin von Nerping kommend die Kreisstraße SAD 1 in Richtung Fischbach überqueren. Dabei übersah sie den von links kommenden vorfahrtsberechtigten Pkw einer 46-jährigen Regenstauferin, welche auf der Kreisstraße in FR Teublitz unterwegs war. Beim Zusammenstoß wurde die 46-jährige leicht verletzt und deshalb in ein naheliegendes Krankenhaus verbracht. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 30000 Euro. Beide Pkw mussten von der Unfallstelle abgeschleppt werden.

Ladendieb ertappt

Am Samstag, 25.02.2023 gegen 15:45 Uhr, wollte ein 22-jähriger rumänischer Staatsangehöriger ohne zu bezahlen einen Verbrauchermarkt in der Nittenauer Straße verlassen. Nach passieren des Kassenbereichs wurde er angehalten und räumte den Diebstahl von mehreren Nahrungsmitteln ein. Die Nahrungsmittel mussten entsorgt werden, dem Verbrauchermarkt entstand dadurch ein Schaden von geringem zweistelligen Betrag.
Gegen den Mann wurde Anzeige erstattet, seitens des Verbrauchermarktes wurde ihm ein Hausverbot ausgesprochen.

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