Verkehrsunfall aufgrund Vorfahrtsverletzung bei Abzweigung Freihöls

Polizeiinspektion Schwandorf – 15.6.2021 –

Schwandorf …

Verkehrsunfall aufgrund Vorfahrtsverletzung bei Abzweigung Freihöls …
Ein 53-jähriger Amberger, unterwegs mit seinem Audi A4, fuhr am Montag, 14.06.21, gegen 14:55 Uhr, von der Kreisstraße SAD 19 und auf die Kreisstraße SAD 22 ein und wollte Richtung Schwandorf fahren. Beim Abbiegevorgang übersah der Audi-Fahrer einen aus Richtung Schwandorf auf der Kreisstraße SAD 22 fahrenden 59-jährigen Schwandorfer mit seinem Opel Zafira, so dass es zum Verkehrsunfall kam. Für den Audi-Fahrer hatte das Verkehrszeichen 205 – Vorfahrt gewähren gegolten. Beide Fahrzeugführer wurden durch den Unfall nicht verletzt, allerdings waren beide Fahrzeuge so stark beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten. Es entstand ein Gesamtsachschaden von ca. 15000,- Euro. Die Reinigung der verschmutzten Fahrbahn aufgrund auslaufender Betriebsstoffe wurde durch die Feuerwehr übernommen.

Verkehrsunfall aufgrund Vorfahrtsverletzung
Am Montag, 14.06.21, um 17:20 Uhr, wollte ein 34-jährige Schwandorferin mit ihrem grauen Skoda Fabia von der Paul-von-Denis-Straße kommend nach links auf die Friedrich-Ebert-Straße abbiegen. Hierbei übersah die Skoda-Fahrerin einen von rechts kommenden und vorfahrtsberechtigen 28-jährigen Schwandorfer mit seinem VW Touareg, so dass es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge kam. Beide Fahrzeugführer blieben unverletzt, es entstand ein Sachschaden von ca. 3000,- Euro.

Fehlende Fahrerlaubnis festgestellt
Am Montag, 14.06.21, um 12:30 Uhr, wurde ein 32-jähriger Schwandorfer mit seinem Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Pkw, Mercedes-Benz, samt Anhänger der Marke Blyss, in der Dachelhofer Straße in Schwandorf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer lediglich die Fahrerlaubnis der Klasse B besaß, für das geführte Fahrzeuggespann allerdings die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich gewesen wäre. Nach dem Abhängen des Anhängers durfte der 32-Jährige seine Fahrt fortsetzen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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