Warenbetrug

Polizeiinspektion Schwandorf – 25.5.2023 –

Schwandorf …..

Warenbetrug …..

Am 24.05.2023 erstattete ein Schwandorfer Anzeige wegen Warenbetrug. Er hatte sich im Internet eine Auspuffanlage für seinen PKW, im Wert von 650,00€ bestellt. Als vermeintliche Sicherheit übersandte der Verkäufer das Lichtbild seines „Ausweises“. Nachdem das Geld überwiesen wurde, brach der Kontakt zum Verkäufer ab. Der übersandte Ausweis stellte sich im Rahmen der Ermittlungen als Totalfälschung heraus. Die Ermittlungen diesbezüglich werden durch die PI Schwandorf geführt.

Ladendiebstahl

Am 24.05.2023, gegen 11:20 Uhr wurde eine Streifenbesatzung der PI Schwandorf, zu einem schwandorfer Lebensmittelgeschäft beordert. Dort hatte die Ladendetektivin zwei Landkreisbewohnerinnen beim Ladendiebstahl beobachtet. Die Damen im Alter von 19 bzw. 35 Jahren hatten Waren im Gesamtwert von ca. 300,00€ entwendet. Die Waren hatten sie zuvor in einem mitgeführten Kinderwagen versteckt. Beide erwartet nun eine Anzeige wegen Ladendiebstahl.

Verkehrsunfallflucht

Am 24.05.2023 wurde bei der PI Schwandorf Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht erstattet. Die Geschädigte hatte ihren PKW im Zeitraum Mittwoch, 17.05.2023 bis 24.05.2023, 10:00 Uhr in Ettmannsdorf, Schwäbelstraße geparkt. Als sie zu ihrem PKW zurückkehrte, stellte sie mehrere tiefe Kratzer fest u.a. an der Fahrzeugfront. Der Sachschaden wird auf ca. 1500,00€ geschätzt. Der bislang unbekannte Täter entfernte sich unerkannt vom Unfallort. Er dürfte vermutlich mit einem roten/pinken PKW unterwegs sein. Hinweise zu Tat und Täter nimmt die PI Schwandorf entgegen.
Verstoß Waffengesetz

Am 24.05.2023, gegen 19:15 Uhr wurde die PI Schwandorf über eine Person informiert, welche mit einer Waffe die Bahnhofstraße entlang laufen soll. Eine umgehend entsandte Streifenbesatzung konnte die verdächtige Person eine Kontrolle unterziehen. Es handelte sich um einen 17-jährigen Schwandorfer. Bei ihm wurde eine täuschend echt aussehende Spielzeugwaffe aufgefunden. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Waffengesetz, da das Tragen sogenannter „Anscheinswaffen“ in der Öffentlichkeit nicht erlaubt ist. Die PI Schwandorf bittet in diesem Zusammenhang eindringlich um einen sensiblen Umgang mit derartigem „Spielzeug“.

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