Fußgängerin angefahren und geflüchtet

Polizeiinspektion Schwandorf – 21.2.2020 …

Schwandorf …

Fußgängerin angefahren und geflüchtet …
Am Donnerstagmorgen um kurz nach 07:00 Uhr wollte eine 17-Jährige aus Falkenstein den Zebrastreifen in der Pesserlstraße überqueren. Von ihrer linken Seite kam ein schwarzer Kastenwagen, der mit langsamer Geschwindigkeit in Richtung Zebrastreifen fuhr. Aufgrund der geringen Geschwindigkeit dachte die 17-Jährige, dass sie der Kastenwagen gesehen habe und anhalten werde. Deshalb betrat sie den Zebrastreifen. In diesem Moment wurde der Kastenwagen jedoch schneller und fuhr ohne Anzuhalten an der 17-Jährigen vorbei. Dabei wurde sie am linken Arm getroffen und leicht verletzt.
Zeugen des Vorfalles werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Schwandorf unter 09431/4301-0 in Verbindung zu setzen.

Geparkten Pkw angefahren
Bereits in der Zeit von Dienstag 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr wurde in der Alustraße in Schwandorf auf einem Firmenparkplatz ein dort ordnungsgemäß geparkter weißer Ford S-Max mit Schwandorfer Kennzeichen angefahren. Die Beifahrertüre wurde eingedrückt. Aufgrund des hinterlassenen Farbabriebs ist davon auszugehen, dass der Schaden durch ein blaues Fahrzeug verursacht wurde.
Hinweise auf den Unfallverursacher nimmt die Polizeiinspektion Schwandorf unter 09431/4301-0 entgegen.

Mit Alkohol am Steuer
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle eines Pkw mit Burglengenfelder Kennzeichen konnten die Beamten feststellen, dass der Fahrer offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein durchgeführter Alkoholtest bestätigte die Vermutung und lieferte als Ergebnis gut 0,6 Promille. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Den Fahrer erwartet nun eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit einem empfindlichen Bußgeld und einem Fahrverbot.

Auftreten falscher Polizeibeamter
Am frühen Donnerstagnachmittag kam es in Schwandorf zu mehreren Anrufen falscher Polizeibeamter. Der unbekannte Anrufer gab sich jeweils als Oberkommissar aus und befragte die angerufenen Rentnerinnen zunächst nach einem angeblichen Einbruch bzw. Überfall in der Nachbarschaft. Danach forderte der Täter Auskünfte über das Vermögen der Angerufenen ein.
In diesem Zusammenhang darf erneut darauf hingewiesen werden, dass durch die Polizei niemals telefonisch Auskünfte zu Vermögensverhältnissen oder Kontodaten erhoben werden.