Präventionsprojekt zum Thema „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“


Datum/Zeit
15.10.2021 - 11:00 - 14:00 Uhr

Veranstaltungsort
Globus


SCHWANDORF/Lkr (sr). Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist mit zunehmender Motorisierung leider zum Massendelikt geworden.

In den letzten vier Jahren verzeichnete die polizeiliche Verkehrsunfallstatistik für das Stadtgebiet Schwandorf einen nicht unerheblichen Anteil von Verkehrsunfallfluchten. Im Jahr 2018 ereigneten sich im gesamten Stadtgebiet 239 Verkehrsunfallfluchten, davon konnten lediglich 84 geklärt werden. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 35,15 Prozent. Im Jahr 2021 (Stand 05.10.2021) ereigneten sich insgesamt 108 Verkehrsunfallfluchten, von denen 40 geklärt werden konnten. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 37,04 Prozent.

Den Zahlen zufolge ist zwar ein Rückgang der Verkehrsunfallfluchten sowie eine geringfügige Erhöhung der Aufklärungsquote zu verzeichnen. Dies ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit der seit nun fast zwei Jahren bestehenden Corona-Pandemie zu schulden. Durch die damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen sowie Kontaktverboten konnte auch ein deutlicher Rückgang der Teilnahme am Straßenverkehr verzeichnet werden. Dies hatte zur Folge, dass es hierdurch zu weniger Verkehrsunfällen und somit auch zu weniger Verkehrsunfallfluchten kam. Die Thematik Verkehrsunfallflucht wird jedoch auch in den kommenden Jahren einen großen Bestandteil der polizeilichen Verkehrsunfallaufnahme einnehmen.

Um dem Phänomen Unfallflucht beizukommen, hat die Regensburger Polizei zusammen mit der Verkehrswacht Regensburg erstmals die Aktion „Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt“ ins Leben gerufen. Sinn und Zweck dieses Konzeptes ist es, die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren, präventive Aufklärungsarbeit zu leisten sowie das Phänomen „Unfallflucht“ zu bekämpfen.

Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass die Motive für eine Verkehrsunfallflucht vielfältig sind. Oftmals ist es die Angst vor Strafe, Vermeidung von Unannehmlichkeiten, Alkohol-/Drogeneinfluss oder aber auch der Verlust des Schadensfreiheitsrabattes.

Jeder sollte sich jedoch in die Lage eines anderen versetzen und sich vor Augen führen, was es für einen selbst bedeuten würde, wenn man auf dem entstandenen Schaden buchstäblich sitzen bleibt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen somit noch einmal an ihre gesetzlichen Pflichten erinnert werden.

In Anlehnung an dieses o,g. Konzept führt die Polizeiinspektion Schwandorf zusammen mit der Kreisverkehrswacht Schwandorf e. V. zwei Präventionsveranstaltungen durch.
Der Fokus der polizeilichen Aktion sind große Parkplätze, da sich dort die meisten Unfallfluchten ereignen.

Die Präventionsveranstaltung wird am Freitag, 15.10.2021, auf dem Parkplatz des Globus-Verbrauchermarktes, Am Brunnfeld 8 in 92421 Schwandorf, sowie am Samstag, 16.10.2021, auf dem Parkplatz des Lidl-Verbrauchermarktes, Paul-von-Denis-Straße 4 in 92421 Schwandorf, jeweils im Zeitraum von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr, stattfinden.

Um die Bürgerinnen und Bürger auf die Aktion aufmerksam zu machen, werden im Rahmen eines Informationsstandes intensive Aufklärungsgespräche geführt sowie Flyer zu der Thematik Verkehrsunfallflucht verteilt. Weiterhin werden in den Eingangsbereichen entsprechende Plakate zur Verdeutlichung der Thematik angebracht.

Neben den Eingangsbereichen der Verbrauchermärkte stehen auch öffentliche Behörden, wie z. B. das Landratsamt Schwandorf, auf der Agenda. Auf diese Weise sollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.

Abschließend wird hiermit noch einmal auf die Pflicht eines jeden Einzelnen hingewiesen, wenn ein Personalien-Austausch vor Ort zwischen den Unfallbeteiligten nicht möglich ist, unbedingt die Polizei zu verständigen. Ein Hinweiszettel am beschädigten Fahrzeug ist nicht ausreichend. Das Entfernen vom Unfallort, ohne die Feststellung seiner Person, seines Kennzeichens und die Art seiner Beteiligung zu ermöglichen, ist eine Straftat. „Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt!“. Neben einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erwarten den Unfallverursacher in diesem Fall schwerwiegende Sanktionen, wie z. B. den Entzug der Fahrerlaubnis bzw. Verhängung eines Fahrverbotes.

Die Polizeiinspektion Schwandorf und die Kreisverkehrswacht Schwandorf e. V. beobachten die weitere Entwicklung und erhoffen sich einen Rückgang der Unfallfluchten im Stadtgebiet Schwandorf.

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