Ab Mai 2025: Neue Regeln für Passfotos bei Ausweisdokumenten

Für Informationen steht das Bürgerbüro der Stadt Burglengenfeld gerne zur Verfügung

BURGLENGENFELD (sr). Ab Mai 2025 gelten bundesweit neue Vorgaben für die Beantragung von Ausweisdokumenten. Die wichtigste vorab: Gedruckte Fotos werden künftig nicht mehr akzeptiert. Zur Einführung kommt das so genannte System PointID®, mit dem Gesichtsbilder, Fingerabdrücke und Unterschriften medienbruchfrei erfasst werden.

Demnächst wird im Bürgerbüro der so genannte „Point-ID®“ Automat aufgestellt. Aufnahmen für Ausweisdokumente werden ab Mai nur noch in digitaler Form akzeptiert. Foto: Bundesdruckerei

Bürgerinnen und Bürger können damit ihr Passfoto künftig direkt und digital im Bürgerbüro aufnehmen lassen. Ein zertifizierter Aufsteller wird dafür in den nächsten Wochen im Bürgerbüro der Stadt Burglengenfeld platziert, dessen digital erstellte Lichtbilder den aktuellen Anforderungen an Qualität und Biometrie entsprechen. Sie müssen weder ausgedruckt noch gescannt werden. Der gesamte Antragsprozess für hoheitliche Dokumente wie Personalausweise oder Reisepässe erfolgt somit vollständig digital.

Die direkte Aufnahme des Fotos vor Ort erhöht die Sicherheit vor Identitätsmissbrauch und vereinfacht zugleich das Verfahren. Bürgerinnen und Bürger können Fotoaufnahme und Antragstellung künftig in einem einzigen Termin erledigen. Sollte das Bild den biometrischen Anforderungen nicht entsprechen, kann direkt vor Ort ein neues Foto gemacht werden – ohne Verzögerung. Die Erstellung des Lichtbilds im Bürgerbüro kostet zusätzlich zur regulären Gebühr für das Ausweisdokument 6 Euro.

Biometrische Lichtbilder sind essenziell für eine sichere und schnelle Identifikation, etwa an Grenzübergängen. Die durchgängig digitale Erfassung aller biometrischen Merkmale wird daher fester Bestandteil des Antragsverfahrens.

Wer weiterhin einen externen Fotodienstleister nutzen möchte, kann dies weiterhin tun – allerdings werden die Aufnahmen ausschließlich in digitaler Form benötigt. Laut Bundesinnenministerium gilt derzeit noch eine Übergangsfrist bis 31.7.2025.

Für weitere Informationen steht das Bürgerbüro der Stadt Burglengenfeld gerne zur Verfügung.