Briefwahl: Informationen zur Beantragung von Wahlunterlagen

TEUBLITZ (sr). Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. Aus diesem Grund werden die amtlichen Walbenachrichtigungsbriefe an alle Wahlberechtigten spätestens bis zum 1. Februar 2025 zugestellt. Briefwahlunterlagen können dann voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 ausgegeben bzw. verschickt werden, da ein Druck der Stimmzettel erst Ende Januar erfolgen kann.

(Grafik: Thomas Stegerer)

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab Zugang der Wahlbenachrichtigung möglich. Dazu steht ein Online-Antrag unter
www.buergerservice-portal.de/bayern/teublitz/bsp_ewo_briefwahl/#/
zur Verfügung. Eine Online-Beantragung ist vom 1.2.2025 bis 17.2.2024, 24:00 Uhr möglich.

Ohne Internetzugang können die Wahlunterlagen auch per schriftlichem Antrag, der dem Wahlbenachrichtigungsbrief beiliegt, beantragt bzw. abgeholt werden. Bei einer persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen kann es aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands während der Öffnungszeiten im Rathaus zu längeren Wartezeiten kommen, dies bitten wir zu beachten.

Ergänzend zu den regulären Öffnungszeiten ist das Rathaus im Vorfeld der Wahl zusätzlich am 5.2., 12.2. und 19.2. mittwochs geöffnet.

Weitere Infos zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auch hier!

www.teublitz.de/wahlen/bundestagswahl