„Keine Windkraft außerhalb der Vorranggebiete!“

LBV klagt gegen den Bau von zwei Windkraftanlagen am Schwarzen Berg

LANDKREIS SCHWANDORF (lz). Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) hat am 2. März 2026 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München Klage gegen den Bau von zwei Windkraftanlagen am Schwarzen Berg westlich von Nittenau im Landkreis Schwandorf eingereicht. Die Fläche war ursprünglich als Vorranggebiet für Windkraft vorgesehen, wurde aber zwischenzeitlich vom Regionalen Planungsverband Oberpfalz Nord aus Artenschutzgründen wieder als solches gestrichen.

Auf den Höhenlagen des Schwarzen Bergs sollen die beiden Windräder entstehen. Foto: Christian Stierstorfer

Und doch hat das Landratsamt Schwandorf vor kurzem dort den Bau von zwei Windkraftanlagen genehmigt. Helmut Beran, LBV-Geschäftsführer, kritisiert laut einer Presseerklärung: „Dieses Handeln des Landratsamts ist absolut unverständlich. Aus Sicht des LBV ist der Ausbau der Windenergie eine unverzichtbare und tragende Säule der Energiewende, dieser darf jedoch nicht zu Lasten der biologischen Vielfalt gehen!“

Christian Stierstorfer, Waldreferent des LBV, informiert: „Auf den Höhenlagen des Schwarzen Bergs sollen die beiden Windräder entstehen. In der Nähe der geplanten Anlagen brüten mehrere gefährdete und besonders geschützte Vogelarten wie Seeadler, Uhu und Wanderfalke. Aus diesem Grund hat der Regionale Planungsverband Oberpfalz Nord diesen Bereich als Vorranggebiet für Windkraft gestrichen.“
Wenn nun doch außerhalb von Vorranggebieten Baugenehmigungen für Windkraftanlagen erlassen werden, werde die gesamte Regionalplanung ad absurdum geführt, so Helmut Beran. „Was ist dann der monate- bis jahrelange Planungsprozess überhaupt noch wert?“

Naturverträglichen Ausbau der Windkraft sei dennoch möglich

Im Fall der Windkraftplanung Schwarzer Berg habe der LBV frühzeitig – sowohl mündlich als auch schriftlich – gegenüber der Genehmigungsstelle am Landratsamt Schwandorf sehr deutlich auf die naturschutzfachlichen Konflikte hingewiesen und auf eine Beteiligung am Verfahren gedrängt, so Beran weiter. „Der LBV wurde weder am Verfahren beteiligt, noch wurden unsere Kritikpunkte an der Planung aufgegriffen.“
Der Naturschutzverband befürwortet grundsätzlich den Ausbau der Windkraft als flächen- und energieeffizienteste Form der erneuerbaren Energiegewinnung. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Standortwahl, damit der Ausbau nicht zu einer weiteren Gefährdung ohnehin bedrohter Vogel- und Fledermausarten oder wertvoller Lebensräume führt. Werden diese naturschutzfachlichen Kriterien berücksichtigt, gibt es aus Sicht des LBV in der Region durchaus genügend geeignete Gebiete für die Windenergie.
Stierstorfer merkt an, dass der Weg vor das Verwaltungsgericht für den LBV eigentlich die Ausnahme darstelle. „Die Klage Schwarzer Berg ist die derzeit einzige des LBV in der gesamten Oberpfalz gegen ein Windkraftprojekt. Hier sind jedoch die Belange des Arten- und Naturschutzes besonders gravierend betroffen. Ansonsten bringt sich der LBV fachlich und kritisch in die jeweiligen Planungsprozesse ein.“

Klage am Schwarzen Berg – „Regental als Ganzes im Blick behalten“

Der Verein Erholungsregion Regental e.V. begrüßt ausdrücklich die Klage des LBV. „Dieses Vorgehen setzt ein wichtiges Signal für den Artenschutz im gesamten Regental“, sagt Vorstandsmitglied Claudia Koschel in einer Presseinformation.
Das Regental beiderseits des Regens sei sogar insgesamt Lebensraum zahlreicher streng geschützter Arten: „Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Rohrweihe, weitere Greifvogelarten, Fledermäuse sowie boden- und gewässergebundene Arten wie der Feuersalamander. Auch mehrere Schwarzstorchvorkommen wurden gemeldet. Der Luchs ist als dauerhaft präsenter Bewohner des Talraumes und vielfach dokumentiert.“
Der Erholungsregion Regental e.V. stehe ebenso wie der LBV für den Schutz dieser Arten. Aus diesem Grund seien in den letzten eineinhalb Jahren zahlreiche Sichtungen streng geschützter Tiere dokumentiert und den zuständigen Behörden gemeldet worden. Koschel: „Gleichwohl entsteht der Eindruck, dass diese Nachweise in den weiteren Verfahren nur geringe tatsächliche Gewichtung erfahren.“

Regionalplanung und Artenschutz insgesamt noch ernstgenommen?

Die Frage des LBV, welchen Stellenwert ein langwieriges Regionalplanungsverfahren zur Ausweisung von Vorranggebieten überhaupt noch habe, wenn Flächen nach intensiver Prüfung wieder herausgenommen werden, sei grundsätzlicher Art und weise weit über den Schwarzen Berg hinaus. Denn offensichtlich seien Genehmigungen aufgrund bekannter gesetzlicher Spielräume dann weiterhin möglich.
„Wenn Planungsentscheidungen faktisch durch parallel vorbereitete Bauanträge unterlaufen werden können, muss hinterfragt werden, welche tatsächliche Steuerungswirkung das Verfahren noch entfaltet.“
Der Verein hofft, dass die vom LBV eingeleitete gerichtliche Prüfung „den Blick für die strukturellen Zusammenhänge im gesamten Talraum schärft“, denn „ein stringenter Artenschutz entfaltet seine Glaubwürdigkeit nur dann, wenn er konsequent und flächendeckend umgesetzt wird. Das Regental ist ein zusammenhängender Natur- und Erholungsraum – und verdient eine ebenso zusammenhängende rechtliche und fachliche Bewertung.“

Weitere aktuelle Informationen findet man online auf den Webseiten www.lbv.de und www.erholungsregion-regental.de.