TEUBLITZ (sr). Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Oktober 2021 wurde der Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet an der A 93 aufgehoben. Bemängelt wurden im Urteil unterschiedliche Punkte, die teilweise kritisch gesehen wurden, aber nicht abschließend vom Gericht behandelt worden sind. Dazu zählte auch die „eventuelle Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans wegen einer fehlenden Änderung des Landschaftsplans“. Der Teublitzer Stadtrat hat in diesem Fall nachgebessert, heißt es in einer Pressemitteilung.
Im April 2022 hatte der Stadtrat beschlossen, neben der Weiterverfolgung der Planungen für das Gewerbegebiet, auch den Landschaftsplan neu aufzustellen. Bei einem Landschaftsplan finden vor allem Flächen Berücksichtigung, die unterschiedliche Potentiale für die Natur- und Stadtentwicklung aufweisen. Der Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet Teublitz umfasst ein Gebiet in der Größe von 38,25 km², was in etwa zwei Mal der Größe des Frankfurt Flughafens entspricht.
Die Neuaufstellung fand in einem aufwendigen Verfahren innerhalb der letzten Jahre statt. Im Februar 2024 folgte schließlich der mit großer Mehrheit vom Stadtrat gefasste Planentwurfsbilligungsbeschluss für die Fortschreibung des Landschaftsplans und die daraus resultierende frühzeitige Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung an der Planung. Nach der Auslegung der Planunterlagen ging es in der Sondersitzung des Teublitzer Stadtrates am 29. Januar 2025 schließlich um die Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen sowie deren etwaige Berücksichtigung.
Stellungnahmen aus Öffentlichkeit und von Fachstellen
Innerhalb der Planauslegung beteiligten sich 29 Fachstellen und Naturschutzverbände sowie 142 private Personen und Bürgerinitiativen. Ein Großteil der 142 letztgenannten Stellungnahmen kamen von der Bevölkerung aus Maxhütte-Haidhof (96) bzw. teilweise aus Burglengenfeld (17). Lediglich 16 Stellungnahmen davon sind mit Absenderadresse aus Teublitz eingegangen.
Bei einem Großteil aller eingegangenen Stellungnahmen wurde dabei das Augenmerk auf das im Landschaftsplan berücksichtigte und im Flächennutzungsplan dargestellte „Gewerbegebiet an der A93“ gelegt. Die dafür eingeplante Fläche von 20 Hektar entspricht 0,52 % des vom Landschaftsplan umfassenden Stadtgebiets und 1,16 % der Waldflächen in Teublitz. Weniger Beachtung fanden hingegen zahlreiche andere, ebenso für die Stadtentwicklung bedeutsame Flächen. Die ausführliche Abwägung ist demnächst im Beschlussbuch des Stadtrats 2025 zu finden.
Ergänzend zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes wurden im Sommer 2024 vom Teublitzer Stadtrat unterschiedliche Gutachten zu Klima und Hydrogeologie, Standortalternativen und Gewerbeflächenbedarf sowie Verkehr in Auftrag gegeben. Das sei im Rahmen eines solchen Verfahrens nicht üblich, wurde aber dennoch durchgeführt, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Diese Gutachten befassten sich überwiegend mit der Einzelplanung „Gewerbegebiet an der A 93“.
Mit diesen Gutachten konnte sich der Stadtrat bei der Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen und die Ergänzung der Planunterlagen zum Landschaftsplan auch zur Einzelplanung „Gewerbegebiet an der A 93“ vorab einen Eindruck verschaffen, um die Entscheidungsfindung zu erleichtern.
Detaillierte Infos und alle Präsentationen zur Abwägung und den Gutachten aus der Sitzung finden Sie unter www.teublitz.de.
Entscheidung gefallen: So geht es jetzt weiter
Nach der Behandlung der Stellungnahmen sowie der Vorstellung der Gutachten traf der Stadtrat seine Entscheidung. Mit einem Abstimmungsverhältnis von 16:1 wurde der Landschaftsplan in der Fassung vom Januar 2025 beschlossen. Demnach erfolgt im nächsten Schritt die Zusammenführung des Landschaftsplans und des Erläuterungsberichts des Flächennutzungsplans. „Durch die eindeutige mehrheitliche Entscheidung des Stadtrats ist die ersehnte Planungssicherheit bei der Stadtentwicklung für die nächsten 15 bis 20 Jahre wieder in greifbare Nähe gerückt“, so Bürgermeister Thomas Beer. Laut ihm wurde nun ein Zwischenziel erreicht, welches lautete: „Einen zweifelsfreien und rechtssicheren Landschaftsplan in Händen zu halten.“
Am Ende stehe immer das Handeln zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger von Teublitz, so der Bürgermeister. Mit einer fundierten Grundlage falle ein solches Handeln mit gutem Gewissen leichter. „Wir haben als Kommune Pflichtaufgaben zu erfüllen, aber gerade in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs und der Streichung von Arbeitsplätzen ist es auch unerlässlich, dass wir mit noch mehr Nachdruck daran arbeiten, attraktive und heimatnahe Arbeitsplätze zu schaffen und Gewerbeansiedlungen zu ermöglichen.“