TEUBLITZ (sr). Die Mitteilung des Zählerstands für die Wasserabrechnung ist auch dieses Jahr wieder ab Zustellung der Ablesebriefe möglich. Die Briefe werden Mitte November 2025 versandt und zugestellt. Eine Meldung ist dann vom 17.11. bis 30.11.2025 online und auch per Rücksendeformular möglich.

Nur mit einer Meldung des aktuellen Zählerstands ist es möglich, eine dem tatsächlichen Wasserverbrauch entsprechende Abrechnung vorzunehmen. Erfolgt die Meldung zu spät, kann der Wasserverbrauch für die Jahresabrechnung nur auf Basis des Vorjahresverbrauchs maschinell hochgerechnet bzw. „geschätzt“ werden. Vor diesem Hintergrund macht Sachbearbeiterin Anna Beer deutlich: „Der schnellste und bequemste Weg, den Wasserzählerstand mitzuteilen, ist auch dieses Jahr wieder die Online-Meldung über das Bürgerservice-Portal.“ Diese Methode habe sich in den vergangenen Jahren auch bereits bewährt.
Was ist bei der Ablesung des Zählerstands zu beachten?
Wichtig ist zunächst der Abgleich der Zählernummer auf dem Ablesebrief (auf der Abbildung grün markiert). Bei der Ablesung bitte nur die bis zu 5-stellige Zahl auf schwarzem Untergrund ablesen und übermitteln. Die Zahlen auf rotem Grund nicht angeben.
Eine Online-Übermittlung ist im Bürgerservice-Portal unter www.buergerservice-portal.de/bayern/teublitz bis zum 30.11.2025 möglich. Dort können die Finanzadresse (Kundennummer), Zählernummer und der neue Zählerstand eingegeben und direkt übermittelt werden.
Die Ablesebriefe können unabhängig davon per Post an die Stadt Teublitz, Platz der Freiheit 7, 93158 Teublitz geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Bei Fragen steht Anna Beer unter der 09471/9922-24 oder per E-Mail an anna.beer@teublitz.de als Ansprechpartnerin bereit.
