Bei Verkehrsunfallflucht beobachtet

Polizeiinspektion Schwandorf – 6.1.2022 –

Schwandorf –

Bei Verkehrsunfallflucht beobachtet –
Am Dienstag, den 04.01.2022, parkte eine 80-jährige Schwandorferin mit ihrem VW Polo aus einer Parklücke in der Regensburger Straße rückwärts aus. Hierbei touchierte sie mit ihrem VW einen ebenfalls parkenden Pkw. Nach dem Zusammenstoß stieg die Schwandorfer Fahrerin aus, begutachtete den Schaden am anderen Pkw der Marke Audi und fuhr anschließend davon. Gemeldet hatte die Unfallverursacherin den Zusammenstoß bei der Polizei nicht. Da der Vorfall von einem aufmerksamen Zeugen beobachtet werden konnte, wurde gegen die Fahrerin ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet. Der Gesamtsachschaden am Audi beläuft sich auf ca. 1000 EUR.

Wildunfall nicht gemeldet
Am Abend des 04.01.2022 befuhr ein 54-jähriger aus Neunburg vom Wald mit seinem 3er BMW die Bundesstraße 85 in Richtung Cham. Kurz vor Mappenberg überquerte ein Reh die Fahrbahn und kollidierte mit dem BMW. Der Fahrer stieg kurz aus und fuhr anschließend weiter ohne den Wildunfall zu melden oder die Unfallstelle abzusichern. Den 54-jährigen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetz.

Fahren ohne Fahrerlaubnis
In den frühen Morgenstunden des 05.01.2022 wurde in der Nürnberger Straße ein 41-jähriger aus dem Bereich Filderstadt mit seinem Audi A4 einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei händigte dieser einen syrischen Führerschein aus. Da der 41-jährige jedoch seit Januar 2021 in Deutschland wohnt und seinen Führerschein nicht umschreiben ließ, wurde gegen den Mann ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 05.01.2022, um 14:15 Uhr, wurde ein 62-jähriger Schwandorfer in der Goethestraße mit seinem Kleinkraftrad einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der Fahrzeugführer konnte den Beamten keinen Führerschein vorlegen. Da bereits bei der zuvor erfolgten Nachfahrt des Rollers Geschwindigkeiten von über 40 km/h festgestellt werden konnten, wurde das Fahrzeug sichergestellt und gegen den Schwandorfer ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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