Empfehlungen der Polizei zur Bereifung im Winter

BURGLENGENFELD (sr). Die Polizei empfiehlt, Winterreifen von O wie Oktober bis O wie Ostern oder bei Temperaturen unter sieben Grad aufzuziehen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen vorgeschrieben – und das aus gutem Grund.

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Tests haben gezeigt, dass man mit Sommerreifen bei einer Vollbremsung aus 50 Stundenkilometern auf schneeglatter Fahrbahn nach 43 Metern zum Stehen kommt, mit Winterreifen bereits nach 35 Metern. Dieser kürzere Bremsweg kann unter Umständen Leben retten. Experten raten zu einer Profiltiefe von mindestens vier Millimeter und dazu, einen Winterreifen nur maximal acht Jahre zu verwenden.

Welche Reifen sind wintertauglich?

Als Winterreifen gelten nur noch Reifen, die mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. An die Leistungsfähigkeit von Winterreifen wurden damit im Juni 2017 erstmals verbindliche Anforderungen festgelegt. Das „Alpine“-Symbol ist das Qualitätssiegel für Winterreifen.

Allwetter- oder Ganzjahresreifen welche bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden (erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum) und lediglich eine M+S-Kennzeichnung aufweisen, können im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis zum 30. September 2024 genutzt werden.

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung droht Bußgeld

Wer bei Reif- und Eisglätte, Schnee, Schneematsch oder Glatteis mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt. Wenn es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, werden sogar 80 Euro und ein Punkt fällig, bei einer Gefährdung sind es sogar 100 Euro und ein Punkt. Im Falle eines Verkehrsunfalls sind 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei vorgesehen.

Unter Umständen ist auch eine Ahndung bei dem haftenden Fahrzeughalter möglich, da auch dieser für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich ist. So kommt auf einen Unternehmer, welcher ein Fahrzeug ohne Winterreifen einsetzt, bei einem Unfall ein Bußgeld von 160.- Euro zu.

Ohne Winterreifen kann auch der Versicherungsschutz in Gefahr sein

Bei einem Verkehrsunfall drohen Autofahrern unangenehme Konsequenzen durch einen eingeschränkten Versicherungsschutz So kann der Versicherungsnehmer, der ohne die erforderlichen Winterreifen unterwegs war, im Nachgang eines Verkehrsunfalls in Regress genommen werden.

Dies gilt auch für Unfallopfer, bei denen eine unzureichende Bereifung zu einer Mithaftung führen kann. Hier zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden oftmals nicht vollständig, sondern lediglich einen bestimmten Prozentsatz. Besonders schwerwiegend kann sich dies auswirken, wenn es zu Verletzungen gekommen ist und es um Schmerzensgeldforderungen, Verdienstausfall oder Rentenansprüche geht.

Daran sollten Fahrzeughalter im Winter noch denken:

… Frostschutz für das Scheibenwischwasser nachfüllen.
… Die Scheibenwischblätter kontrollieren und bei Bedarf erneuern.
… Batterie, Beleuchtung und Kühlwasser überprüfen lassen.
… Eiskratzer, Besen und eine Wolldecke ins Auto packen.
… Für ausreichend Kraftstoffreserve sorgen.

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