Ladendiebstahl in Lappersdorf

Polizeiinspektion Regenstauf – 25.5.2022 –

Ladendiebstahl in Lappersdorf …..

LAPPERSDORF. Ein 12-jähriger Schüler aus dem Landkreis packte am Dienstagmorgen, 24.05.2022 in einem Supermarkt in der Straße Am Silbergarten Getränkedosen in seinen Rucksack und wollte das Geschäft ohne zu bezahlen verlassen. Da er dabei von einem aufmerksamen Zeugen beobachtet worden war, endete das Vorhaben im Zugangsbereich.
Der Schüler, dessen Eltern umgehend informiert wurden, sieht sich nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls durch die Polizeiinspektion Regenstauf konfrontiert.

Diebstahl aus Wohnhaus durch Bettler in Zeitlarn

ZEITLARN. Am Dienstag, 24.05.2022 gegen 11.30 Uhr läutete ein Bettler an einem Wohnhaus in der Siedlung unmittelbar am Bauhof Zeitlarn in der Schwandorfer Straße. Der Bewohner, ein betagter Senior, öffnete daraufhin ein Fenster und es kam zu einem kurzen Gespräch mit dem Mann, der nur vage beschrieben werden konnte: ca. 180 Zentimeter groß, sportliche Figur und sprach gebrochen deutsch.
Nach dem Gespräch schloss der Senior das Fenster und ging wieder seinen Tätigkeiten nach.
Kurze Zeit später bemerkte der Hausbewohner, dass der Bettler mutmaßlich über das zuvor geöffnete Fenster ins Haus eingestiegen war und sich im Schlafzimmer aufhielt. Der Senior verwies den Mann daraufhin aus dem Haus und stellte später fest, dass ein zweistelliger Bargeldbetrag abhandengekommen ist.
Die Polizeiinspektion Regenstauf hat die Ermittlungen wegen Einbruchdiebstahls aufgenommen und bittet um sachdienliche Hinweise von Anwohnern oder Passanten.
Konnte jemand ein Einsteigen über ein Fenster in ein Wohnhaus in der genannten Siedlung beobachten?
Gab es an den benachbarten Häusern ebenfalls Anfragen von Bettlern?
Sachdienliche Mitteilungen werden dringend an die Polizeiinspektion Regenstauf unter der Tel.-Nr. 09402/9311-0 erbeten.

Fehlender Gurt deckt Fahrt unter Alkoholeinfluss auf

WENZENBACH. Weil Beamte der Polizeiinspektion Regenstauf bei einem Pkw-Fahrer am Dienstagabend, 24.05.2022 bemerkten, dass dieser den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, hielten sie das Fahrzeug zur Ahndung an. Dabei bemerkten die Beamten, dass der Fahrzeugführer, ein 50-jähriger Landkreisbewohner nicht unerheblich unter Alkoholeinfluss stand. Dieser Umstand führte zu einer Blutentnahme und Sicherstellung des Führerscheins. Der 50-jährige, gegen den ein Strafverfahren eingeleitet wurde, muss nun mit einer empfindlichen Geldstrafe sowie einem längerfristigen Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

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