Anwohner melden gegen 21.00 Uhr verdächtige Geräusche

Polizeiinspektion Neustadt/WN – 14.11.2022 –

Motorroller entwendet …..

Anwohner melden gegen 21.00 Uhr verdächtige Geräusche …..

Im Zeitraum von Samstagabend 19.00 Uhr bis Sonntagmorgen 08.00 Uhr, wurde vor einem Anwesen in der Hauptstraße ein grüner Motorroller der Marke Honda entwendet. Am Roller war das Versicherungskennzeichen 329ULP angebracht gewesen.
Das Fahrzeug dürfte ohne Schlüssel benutzt werden, da sich die Originalschlüssel beim Besitzer befinden. Der Wert des entwendeten Kleinkraftrades wurde mit 500 Euro angegeben. Die Befragung der Anwohner ergab, dass gegen ca. 21.00 Uhr verdächtige Geräusche gehört wurden, ob das aber auch der Tatzeitpunkt ist, kann nur vermutet werden. Hinweise können an die PI Neustadt a.d.Waldnaab unter der Tel.: 09602/9402-0 gemeldet werden.

Neustadt a.d.Waldnaab

Schlangenlinien mit E-Scooter – 19 jähriger alkoholisiert im Stadtgebiet kontrolliert

Am frühen Sonntagmorgen, gegen 02.40 Uhr, fiel einer Polizeistreife in der Bahnhofstraße ein junger Mann mit seinem E-Scooter auf, der in Schlangenlinien fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle wurde dann die Alkoholisierung des E-Roller-Fahrers festgestellt. Dieser musste sich daraufhin einer Blutentnahme unterziehen. Um eine erneute Fahrt zu verhindern, wurde das Elektrokleinstfahrzeug vorläufig sichergestellt. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Hinweis: E-Scooter werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft

Deshalb gelten auch hier die Promillegrenzen – das bedeutet, dass ab 0,5 Promille Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden können. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder bei 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kommen sowohl eine Strafbarkeit als auch der Führerscheinentzug in Betracht.

Promillegrenzen im Straßenverkehr – 0,0 Promille für Fahranfänger

0,0 Promille: Für Fahranfänger gilt innerhalb der gesetzlichen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot. Für Inhaber eines Führerscheins auf Probe hat eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zusätzlich eine kostenpflichtige Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre zur Folge.
Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, z.B. Schlangenlinien fährt.
Wer mit 0,5 Promille und mehr Auto fährt, muss mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.
Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.
Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Fahrrad- oder Pedelecfahrer müssen ebenfalls mit Punkten in Flensburg, Bußgeld und u.U. mit einem Fahrrad-/Pedelec-Fahrverbot und Autoführerschein-Entzug rechnen.

Drogen im Straßenverkehr

Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.
Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).

Parkstein

Verletzt nach Überschlag – Unfallversucher flüchtig

Am Freitagnachmittag, gegen 15.50 Uhr, befuhr eine 20 jährige Eschenbacherin mit ihrem Fiat die Kreisstraße 24 von Hammerles in Fahrtrichtung Eichelberg, als ihr ein bislang unbekannter Pkw auf ihrer Fahrbahnseite entgegen kam. Die junge Frau wich nach rechts auf das Bankett aus, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Dabei verlor sie aber die Kontrolle über ihr Fahrzeug und geriet in den angrenzenden Straßengraben. Dort stieß sie gegen einen Telefonmasten, überschlug sich im Anschluss und blieb auf dem Dach liegen. Der Unfallverursacher entfernte sich unerkannt von der Unfallstelle. Die Geschädigte konnte sich selbstständig aus ihrem Fahrzeug befreien, musste aber mit dem BRK in ein Krankenhaus gebracht werden. Die erlittenen Verletzungen waren aber zum Glück nur leichterer Art. Am Pkw entstand ein Sachschaden i.H.v. 10000 Euro. Die Fahrzeugbergung und Absicherung der Unfallstelle übernahmen Kräfte der Feuerwehren Hammerles und Schwarzenbach. Hinweise zum flüchtenden Fahrzeug können unter der Tel.: 09602/9402-0 an die PI Neustadt a.d.Waldnaab gemeldet werden.

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