Rollerfahrer flüchten vor der Polizei

Polizeiinspektion Schwandorf – 4.3.2024 –

Schwandorf …..

Rollerfahrer flüchten vor der Polizei …..


Foto: PI Schwandorf

Bei der Anhaltung rücksichtlos Polizeibeamten umgefahren.

Am Sonntag gegen 15.30 Uhr bemerkte eine Streife der PI Schwandorf in Schwandorf in der Industriestraße zwei Roller, welche kein gültiges Versicherungskennzeichen trugen. Daher entschloß sich die Streife zur Anhaltung. Beide Rollerfahrer flüchteten aber sofort. Sie beachteten keinerlei Anhaltesignale und mißachteten sämtliche Verkehrsregeln, u. a. die Vorfahrt, Rotlicht an Lichtzeichenanlagen und das Vorrecht von Fußgängern Fußgängerüberwegen. Ein Rollerfahrer konnte zwischenzeitlich in unbekannte Richtung flüchten. Dem anderen Gefährt, das mit zwei Personen besetzt war, konnte die Streife nachfahren, wobei sich die Geschwindigkeit bei rund 50 km/h bewegte. In der Rothlindenstraße schließlich fuhr der Roller in eine Wohnanlage ein. Dort verloren die Beamten den Flüchtigen zunächst aus dem Auge, bevor er wiederum eine Polizeibeamtin, die mittlerweile zu Fuß unterwegs, kreuzte. Sie gab Anhaltezeichen, der Fahrer fuhr aber einfach weiter. Nun stellte sich ein 19-jähriger, derzeit in Ausbildung befindlicher Beamter, in den Weg. Und auf diesen fuhr der Rollerfahrer geradewegs zu und kollidierte mit ihm, so daß der Beamte gegen einen Metallzaun geschleudert wurde. Der Rollerfahrer stürzte und setzte seine Flucht zu Fuß fort. Wenig später konnte er aber von einem dritten Beamten gestellt werden. Bei den anschließenden Ermittlungen stellte sich heraus, daß neben der fehlenden Versicherung der Roller auch noch manipuliert war und der 15-jährige Fahrer deshalb eine Fahrerlaubnis benötigt hätte. Der Roller wurde zur Erstellung eines Gutachtens sichergestellt. Der Beamte trug durch den Unfall erhebliche Schürfwunden und offene Verletzungen an mehreren Körperteilen davon und war nicht mehr dienstfähig. Der 15-jährige Sozius wurde nicht verletzt. Die Fahrer muß sich nun wegen Gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährlicher Körperverletzung, Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Unerlaubtes Entfernen vom Unfall, Fahren ohne Fahrerlaubnis, einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und mehrerer Ordnungswidrigkeiten straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Die Sachbearbeitung hat die Autobahnpolizeistation Schwandorf übernommen und bitte Verkehrsteilnehmer, die bei der Flucht gefährdert wurden, sowie Zeugen, sich unter Tel. 09431/4301-821 zu melden.

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