Verbotene Fundsache

Polizeiinspektion Schwandorf – 11.4.2022 –

Schwandorf …..

Verbotene Fundsache …..

Am Sonntag in den frühen Morgenstunden wurde in einer Schwandorfer Diskothek eine Jacke gefunden, die dort offenbar ein Gast vergessen hatte. Das Kleidungsstück enthielt eine außergewöhnliche große Menge an Bargeld – fast 5000 EURO – und einen verbotenen Schlagring. Jacke samt Inhalt wurden durch den Finder bei der Polizei abgegeben. Sonntagnachmittag meldete sich dann der Verlierer bei der Polizei, ein 36-jähriger Schwandorfer. Er konnte die Jacke eindeutig als die seine identifzieren. Daher wurde ihm das Bargeld ausgehändigt. Weniger freute sich der Schwandorfer dann, als ihm die Polizei den weiteren Inhalt vorhielt. Von dieser Waffe wollte der Diskogast kein Eigentümer mehr sein. Angeblich sei ihm der Schlagring zusteckt worden. Die Polizei wertet dies den Umständen nach als Schutzbehauptung und hat ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz eingeleitet.

Kennzeichen abgerissen und Kanaldeckel ausgehoben

Am Sonntag gegen 12.30 Uhr zeigte ein 32-jähriger Schwandorfer bei der Polizei an, daß ihm das hintere Kennzeichen seines Ford Kuga gestohlen worden sei. Gleichzeitig war eine Polizeistreife in die Hochrainstraße in Schwandorf gerufen worden, wo ein Kanaldeckel ausgehoben worden sein soll. Im Sinkkasten fanden die Beamten ein Autokennzeichen, was sich wenig später als das Kennzeichen des Ford herausstellte. Offenbar wurde das Kennzeichen aus Mutwilligkeit von dem Auto abgerissen und in den Kanalschacht geworfen. Der Sachschaden am Pkw, bei dem die Heckklappe verkratzt wurde, wird auf rund 150 EURO geschätzt. Hiinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0-

Erneut toter Biber gefunden

Am Sonntag gegen 15.45 Uhr wurde die Polizei über einen toten, in der Naab treibenden Biber informiert. Dieser befand sich in der Naab bei Krondorf Höhe Mulzerweg. Nach Bergung durch die Freiwillige Feuerwehr Krondorf-Richt nahmen die Beamten den Biber in Augenschein und stellten auch an diesem Kadaver eine mutmaßliche Schußwunde fest. Der Biber wurde polizeilich sichergestellt und wird dem Veterniäramt zur weiteren Untersuchung übergeben.

Ohne Versicherung mit Moped unterwegs

Am Sonntag gegen 16.00 Uhr war eine Polizeistreife in Schwandorf im Ortsteil Krondorf eingesetzt. Dabei kam zufälllig ein 20-jähriger Angler vorbei, der eine alte Vespa schob. Den Beamten fiel gleich auf, daß an dem Zweirad ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2016 angebracht war. Eine Fahrt mit dem Mofa leugnete der Auszubildene zunächst. Auf Nachhaken des Polizeibeamten, daß es doch keinen Sinn mache, ein Mofa mit zum Angeln zu schieben, räumte er ein, ein kurzes Stück gefahren zu sein, danach habe sein Gefährt den Geist aufgegeben. Den Zweiradmechaniker erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Betrug mit Autoinserat

Bereits im März wurde ein 52-jähriger Schwandorfer auf einer Internetseite auf das Angebot für einen Kleinwagen der Marke Daihatsu Charade aufmerksam. Der Schwandorfer überwies 3700 EURO an eine spanische Transportfirma, die den Kauf abwickeln sollte. Dabei war der Käufer auch mit der vermeintlichen Firma via eMail und Telefon in Kontakt. Dennoch wurde der Pkw bislang nicht geliefert. Zur Transportfirma kann kein Kontakt mehr hergestellt werden. Leider kam dem Geschädigten die ganze Angelegenheit nicht „spanisch“ vor, was es hätte nun sollen, handelt es sich doch um eine bekannte Betrugsmasche, vor der die Polizei nun aus aktuellem Anlaß erneut warnt. Die PI Schwandorf ermittelt nun wegen Warenbetrug.

Türkischer Führerschein war nicht gültig

Am Sonntag gegen 22.15 Uhr wurde in Schwandorf in der Steinberger Straße ein Kleintransporter einer Baufirma aus einer Kleinstadt in Hessen einer Kontrolle unterzogen. Am Steuer saß ein 43-jähriger Südosteuropäer, der einen türkischen Führerschein vorzeigte. Bei der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, daß der Mann seit etwa einem Jahr in Deutschland wohnt. Demnach hätte er seine türkische Fahrerlaubnis umschreiben lassen müssen. Da dies nicht geschah, machte sich der Bauarbeiter nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar. Wegen Zulassens dieser Fahrt erwartet den Inhaber der Baufirma ebenfalls ein Strafverfahren.

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