11.3.2026 – PI SCHWANDORF …
Heute gegen 01:00 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife in Schwandorf in der Wackersdorfer Straße einen 33-jährigen Ford-Fahrer aus Schwandorf einer Verkehrskontrolle. Dabei bemerkten die Beamten bei dem Deutschen Alkoholgeruch. Auf Nachfrage gab der selbständig Tätige an, ein Bier getrunken zu haben, einen Atemalkoholtest verweigerte er aber. Daher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Trunkenheitsdelikts eingeleitet und eine Blutentnahme angeordnet. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
E-Scooter war nicht versichert
Am Dienstag gegen 15:00 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife in Schwandorf in der Lindenstraße einen 25-jährigen Afghanen, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, daß das Gefährt noch nicht neu versichert war. Es trug noch das Versicherungskennzeichen aus dem letzten Jahr. Daher wurde die Weiterfahrt unterbunden. Der Zuwanderer muß sich nun in einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Streit um Lieferung von Bettenware
Bereits am vergangenen Donnerstag gegen 17:00 Uhr wurde eine Polizeistreife zu einem Lkw in Wackersdorf gerufen, der dort an einer Tankstelle seine Weiterfahrt verweigerte. Hintergrund war, daß der Lkw-Fahrer, der von einer anderweitigen Spedition als Subunternehmer für den Transport von Bettenware beauftragt worden war, nicht fristgereicht sein Geld erhielt. Nun verweigerte er die Weiterfahrt bis zum Kunden im Landkreis Cham. Dieser verständigte daraufhin die Polizei, weil er um seine Ware fürchtete. Für die Polizei gab es jedoch noch keinen Handlungsbedarf, weil sich der Lkw-Fahrer noch im Lieferzeitraum befand und der Auftraggeber aus dem Landkreis Cham sich selbst mit der Spedition zur Klärung des Sachverhalts in Verbindung setzen wollte. Dies scheiterte aber offenbar, denn der weißrussische Lkw-Fahrer mit seinem litauischen Sattelzug verweigerte weiterhin die Auslieferung auf den letzten Kilometern. Daher rückte nun gestern Nachmittag der Auftraggeber an, um die Ware abzuladen. Dies erforderte dann erneut das Einschreiten der Polizei, denn der Lkw-Fahrer meinte irrtümlich, Pfandrecht geltend machen zu können. Außerdem verständigte er über seinen Chef die litauische Polizei, worauf durch diese über das BKA Wiesbaden die Mitteilung bei der PI Schwandorf einging, daß der Lkw-Fahrer von mehreren Personen angegriffen wird. Dem war aber nicht so. Das war der Auftraggeber, der seine Bettenware abholen wollte. Vermutlich liegt hier ein Übersetzungsfehler zugrunde. Unter Vermittlung der Schwandorfer Polizei kam es letztlich zu keinen Straftaten und der Chamer Unternehmer kam zu seiner Ware. Letztlich muß sich die litauische Spedition ihrem Auftraggeber zur Bezahlung des Fuhrauftrages auseinandersetzen.
