24.8.2025 – PI SCHWANDORF …
Am 22.08.2025, um ca. 08:00 Uhr, parkte eine Steinbergerin ihren weißen Peugeot vor der Pesserlsstraße 2, Schwandorf. Als sie um ca. 11:30 Uhr zurückkehrte, stellte sie einen neuen Schaden an ihrer linken Front fest. Die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 3000€. Es meldete sich kein Unfallverursacher bei der Fahrzeughalterin.
Ebenso stellte am 23.08.2025, um ca.15:50 Uhr, ein Wackersdorfer seinen orangenen Dacia auf dem Parkplatz des Edekas in der Hauptstraße 12, Wackersdorf, ab. Als er ca. fünfzehn Minuten später zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, stellte er einen neuen Kratzer an seinem linken Heck fest. Die Schadenshöhe beträgt ca. 600€. Auch hier meldete sich der Unfallverusacher nicht bei dem Fahrzeughalter.
Sie konnten einen der beiden Unfälle beobachten? Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0
Löwenfans beschädigen Parkbank
Zwischen dem 22.08 um ca. 22:30 Uhr und dem 23.08. 14:00 Uhr, beschmierten unbekannte Täter eine Parkbank am Mitterweg in Schwandorf mit den Farben und Slogans des TSV 1860. Zudem wurden diverse Ultra-Aufkleber angebracht. Der entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 2.500€. Klar ist, Vereinssolidarität gehört ins Stadion und nicht auf öffentliches Eigentum. Gegen die unbekannten Täter wird wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung ermittelt. Auch hier bittet die PI Schwandorf um Hinweise unter der Tel. 09431/4301-0.
Verkehrsunfall mit Personenschaden unter Zweiradfahrern
Am 23.08., um 23:48 Uhr, befuhr ein ein 15 jähriger Wackersdorfer mit seiner Simpson, Schwalbe die Regensburger Straße in Schwandorf. Ebenfalls auf dem Roller befand sich eine 15 jährige Sozia. Der Wackersdorfer versuchte eine ebenfalls auf der Regensburger Straße fahrende Aprilia zu überholen. Diese war besetzt mit einem 17 jährigen Schwandorfer sowie einerm 16 jährigen Sozius. Beim Überholvorgang berührten sich die beiden Lenker, wordurch der Simpson-Fahrer stürzte. Er, sowie seine Sozia zogen sich durch den Sturz leichte Schürfwunden zu, welche bei dem 15 jährigen Fahrer im Krankenhaus Schwandorf behandelt wurden. Da Fehler beim Überholvorgang nicht ausgeschlossen werden können, wird gegen den Apriliafahrer im Rahmen des Unfalls aufgrund fahrlässiger Körpervereltzung ermittelt.