16.5.2025 – PI BURGLENGENFELD …
MAXHÜTTE-HAIDHOF OT LEONBERG. Am 15.05.2025 kam es an der Einmündung der Friedhofstraße in den Schlossplatz zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Fahrradfahrer. Eine 41-jährige Renault-Fahrerin befuhr die Friedhofstraße in westlicher Richtung und wollte in den Schlossplatz einfahren. Dabei missachtete sie die Vorfahrt eines 69-jährigen Radfahrers, der die Pfarrhofstraße in nordwestlicher Richtung befuhr. Die Pfarrhofstraße mündet als abknickende Vorfahrtsstraße in den Schlossplatz, während die Friedhofstraße durch das Verkehrszeichen 205 (“Vorfahrt gewähren”) untergeordnet ist.
Beim Einfahren in den Schlossplatz übersah die Pkw-Fahrerin den vorfahrtsberechtigten Radfahrer. Es kam zur Kollision, bei der der 69-Jährige mit der Front des Fahrzeugs seitlich erfasst wurde und stürzte. Die Autofahrerin blieb unverletzt. Der Radfahrer klagte über Schmerzen am linken Ellenbogen sowie an der linken Hüfte und wurde mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Am Renault entstand ein leichter Kratzer an der vorderen Stoßstange. Am Fahrrad waren – abgesehen von einer herausgesprungenen Kette – keine unfallbedingten Schäden feststellbar.
Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Polizeiinspektion Burglengenfeld. Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern an.
Betäubungsmittel bei Kontrolle aufgefunden
MAXHÜTTE-HAIDHOF. In der Bahnhofstraße kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Burglengenfeld am Mittwochabend zwei junge Männer. Gegen 21.45 Uhr fanden sie beiden 17- und 18-jährigen Männern aus Teublitz und Burglengenfeld nach dem BtMG verschreibungspflichtige Medikamente und darüber hinaus Marihuana. Die Gegenstände wurden sichergestellt und die Männer nach dem Betäubungsmittelgesetz und nach dem Konsumcannabisgesetz angezeigt.
Alkoholisiert auf dem E-Roller
BURGLENGENFELD. In der Regensburger Straße in Burglengenfeld unterwegs, als er gegen 00.50 Uhr einer Streife der PI Burglengenfeld ins Auge stach. Ein durchgeführter Alkoholtest bestätigte, dass der Mann zu viel getrunken hatte und damit eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz begangen hatte. Seine Weiterfahrt endete damit und er musste sich einer Blutentnahme unterziehen.