Betäubungsmittelkonsument bedroht anderen

17.2.2026 – PI SCHWANDORF …

Am Dienstag gegen 02:15 Uhr kam es in Schwandorf am Bahnhofplatz gegenüber des Bahnhofs zunächst zu einem Streit zwischen einem 33-jährigen Aussiedler aus Schwandorf und einem 47-jährigen Ukrainer aus Regensburg. Der Grund des Streits der vielfach polizeibekannten Drogenkonsumenten ist bislang unklar. Jedenfalls bedrohte der Ukrainer im weiteren Verlauf den Aussiedler unter Vorhalt eines Messers. Die hinzugerufene Polizeistreife nahm dem Regensburger die Messer ab und stellte sie sicher. Nun erwartet den Ukrainer ein Strafverfahren wegen Bedrohung. Außerdem besteht gegen ihn ein Waffentrageverbot der Stadt Regensburg, gegen welches er ebenfalls verstieß.

Schlägerei vor Bar

Am Dienstag gegen 03:00 Uhr kam es in Schwandorf in der Ettmannsdorfer Straße von einer Bar zunächst zu einem Streit zwischen einem Pärchen, bestehend aus einem 20-jährigen Tschechen, wohnhaft in Schwandorf, und einer 17-jährigen Deutschen, wohnhaft in Neunburg vorm Wald. Aufgrund des Streits mischte sich eine 37-jährige Schwandorferin ein, worauf das Pärchen auf die Frau losging. Dies nahm nun ein 25-jähriger Schwandorfer zum Anlaß, einzuschreiten. Nun kam es den ersten polizeilichen Erkenntnissen nach zu einer Schlägerei zwischen dem Tschechen und dem 25-jährigen Deutschen aus Schwandorf, bei dem beide jeweils leicht verletzt wurden. Die hinzugerufene Polizei leitete jeweils ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ein.

Geparkten angefahren und geflüchtet – Verursacher ermittelt

Am Montag gegen 10:00 Uhr fuhr ein 61-jähriger Aussiedler in Schwandorf in der Paul-von-Denis-Straße auf einem Parkplatz vor einem Verbrauchermarkt mit seinem Toyota gegen einen Mercedes und beschädigte dessen hintere rechte Fahrzeugseite erheblich. Ein Zeuge hörte den Knall und beobachtete dann, wieder 61-jährige den Schaden ansah, einparkte, weiter nichts unternahm und dann davon fuhr. Dank des Zeugen konnte der 61-jährige ermittelt werden. Er muß sich nun einem Strafverfahren wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort stellen. Über dies ist ein Sachschaden von geschätzt 4000 EURO zu begleichen.