Falscher Polizeibeamter

21.1.2026 – PI SCHWANDORF …

Am Dienstag, gegen 17:00 Uhr wurde eine 78-jährige Schwandorferin, mit deutscher Staatsangehörigkeit, von einer unbekannten Person auf ihrem Festnetztelefon angerufen. Der unbekannte Mann gab sich als Polizeibeamter der Polizeiinspektion Schwandorf aus und gab an, dass Einbrecher festgenommen worden seien und Tatbeute und die Adresse der Dame aufgefunden worden seien. Nachdem die Frau das Telefonat an ihre Tochter übergab wurde kommentarlos aufgelegt. Hierbei handelt es sich um eine bekannte Masche, mit der Täter versuchen Vertrauen zu erschleichen und im weiteren Verlauf in die Wohnung eingelassen zu werden. Natürlich kommt es auch vor, dass auch mal echte Polizeibeamte bei einem Bürger zuhause anrufen. Sollte man sich hier nicht sicher sein, ob es sich um echte Polizeibeamte handelt, empfiehlt es sich, sich den Namen und die Dienststelle des Polizeibeamten nennen zu lassen und einen Rückruf zu vereinbaren. Hier sollte natürlich nicht eine Nummer angerufen werden, die von dem Anrufer genannt wird, sondern die Nummer der Dienststelle im Telefonbuch nachgeschlagen werden. Anschließend kann man sich zu dem genannten Beamten verbinden lassen.

Gartenzaun beschädigt

Am Dienstag sprach ein 67-jähriger Schwandorfer, mit deutscher Staatsangehörigkeit bei der Polizeiinspektion Schwandorf vor und berichtete, dass jemand gegen seinen Gartenzaun gefahren sei. Der Sachschaden betrage ca. 3.000,- €. Die Tatzeit konnte auf Dienstag, zwischen 06:00 Uhr und 08:00 Uhr eingegrenzt werden. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Schwandorf zu melden.

Verkehrsunfall

Am Dienstag, gegen 10:30 Uhr rangierte ein 39-jähriger Litauer, mit Wohnsitz in Litauen, einen Citroen auf der Straße Bayernwerk. Hierbei kam es zu einem Zusammenstoß mit dem Pkw eines 58-jährigen Deutschen, mit Wohnsitz in Schwarzenfeld. Beide Fahrzeugführer blieben unverletzt. Problematisch hier ist allerdings, dass es sich bei dem Citroen um einen nicht zugelassenen Neuwagen handelte, den der litauische Lkw-Fahrer von seinem Autotransporter in ein Privatgrundstück fahren wollte. Hierfür hatte er weder Kurzzeitkennzeichen, noch eine Ausnahmegenehmigung, um den öffentlichen Verkehrsgrund nutzen zu dürfen und eben auch keine Haftpflichtversicherung. Die Polizei ermittelt nun wegen einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.