Geparkte angefahren und geflüchtet

3.3.2025 – PI SCHWANDORF …

Am Sonntag gegen 10:30 Uhr fuhr ein bislang unbekannter Fahrzeugführer mit einem unbekannten Fahrzeug in Schwandorf am Marktplatz gegen einen dort geparkten Opel Corsa. Dabei wurde der vordere Stoßfänger eingedellt. Der Verursacher machte sich jedoch aus dem Staub, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Der Sachschaden wird derzeit auf rund 300 EURO geschätzt. Zu einer weiteren Unfallflucht kam es von Samstag auf Sonntag in Schwandorf in der Herbststraße. Dort wurde der geparkte Citroen eines 70-jährigen Schwandorfers angefahren, der einen Schaden an der linken Fahrzeugseite in Höhe von rund 1000 EURO beklagt. Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0.

Streit unter Geschwistern

Am Sonntag gegen 09:45 Uhr kam es in Schwandorf in einer Wohnung im Stadtsüden zu einem Streit unter Geschwistern. Dabei verletzte der 26-jährige Aussiedler seine drei Jahre jüngere Schwester an den Händen. Außerdem beschädigte er einen Staubsauger. Die Schwester verständigte die Polizei, die Strafverfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung einleitete. Hintergründe des Streits sind bislang nicht bekannt, nun aber Gegenstand der Ermittlungen. Der Sachschaden wird auf rund 100 EURO geschätzt.

Beleidigung unter Nachbarn

Sonntagmittag zeigte ein 43-jähriger Schwandorfer bei der PI Schwandorf an, daß er seit mehreren Monaten immer wieder von seinem Nachbarn als „asozialer Krüppel“ beleidigt worden sei. Ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung wurde eingeleitet, im Rahmen dessen der 67-jährige Nachbar nun zu den Gründen seiner Beleidigungen gehört wird.

Betrunken mit Roller unterwegs

Am Sonntag gegen 08:45 Uhr traf eine Streife der PI Schwandorf am Bahnhof Schwandorf auf einen 25-jährigen Rollerfahrer. Dabei stellte sich heraus, daß der junge, als Drogenkonsument bekannt Mann, mit fast zwei Promille erheblich alkoholisiert war. Daher wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme veranlaßt. Außerdem war der Roller nicht versichert, weshalb ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz hinzu kommt. Überdies räumte der 25-jährige ein, mit dem Roller auch schon am Samstag umhergefahren zu sein.