23.6.2025 – PI SCHWANDORF …
Am Samstag, gegen 23:00 Uhr gerieten zwei Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Schwandorf in Streit. Hierbei schubste ein offensichtlich volltrunkener 32-jähriger seinen 54-jährigen Bekannten von einem Gartenstuhl und schlug anschließend mit dem Stuhl auf diesen ein. Der Geschädigte wurde hierbei leicht verletzt, konnte nach einer Behandlung durch den Rettungsdienst vor Ort aber zuhause bleiben. Ein Atemalkoholtest beim Täter ergab einen Wert von 1,92 Promille.
Zündelnde Kinder
Am Sonntag, gegen 15:30 Uhr konnten ein 36-jähriger und ein 40-jähriger Schwandorfer zwei Kinder dabei beobachten, wie sie eine Wiese in der Gabelsbergerstraße, in Schwandorf anzündeten. Die alarmierten Feuerwehren aus Schwandorf und Ettmannsdorf konnten den Brand schnell unter Kontrolle bringen, dennoch brannten ca. 500 m² Wiese ab. Die beiden Brandstifter, eine 10-jährige Schülerin und ein 9-jähriger Schüler aus Schwandorf waren schnell ermittelt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 2.000,- €.
Rauchentwicklung in Gebäude
Wackersdorf. Am Sonntag, gegen 13:00 Uhr wurden Feuerwehr und Polizei zu einer Rauchentwicklung in einem Gebäude in der Eichenstraße, in Wackersdorf alarmiert. Vor Ort konnte festgestellt werden, dass eine Platine an einem Wäschetrockner Schmorstellen aufwies. Ein Brand konnte nicht festgestellt werden. Neben dem Trockner selbst, der nun wohl nicht mehr funktioniert, entstand kein Schaden.
Falschparker am Murner See
Wackersdorf. Mehrfach wurde die Polizei am vergangenen Wochenende zu Falschparkern an den Murner See gerufen. Neben den üblichen Parkverstößen kamen mehrere Fahrzeugführer auch auf die Idee ihr Fahrzeug einfach auf den Wiesen neben den Straßen zu parken. Diese Idee mag im ersten Moment schlau wirken, da hier das für die Straße angeordnete Stationierungsverbot nicht gilt, allerdings wurde die Rechnung ohne dem bayerischen Naturschutzgesetz gemacht. Das Parken auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen zieht, ebenso wie das Parken auf Rettungswegen, ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,- € nach sich und kann im Wiederholungsfall sogar zu einer Anzeige führen.