26.9.2025 – PI BURGLENGENFELD …
Maxhütte-Haidhof/Burglengenfeld. Am Donnerstag, 25.09.2025 konnten mehrere Ladendiebe überführt werden.
Gegen 16:45 Uhr wurden ein 60-jähriger Mann und eine 59-jährige Frau aus Schwandorf dabei beobachtet, als sie zwei größere Taschen füllten und ohne zu bezahlen einen Verbrauchermarkt in der Nordgaustraße 4, Maxhütte-Haidhof verließen. Beide hatten sich vom Tatort entfernt. Aufgrund der Beschreibung konnten beide im nähren Umfeld kontrolliert werden. Dabei wurde noch Diebesgut aus einem benachbarten Verbrauchermarkt festgestellt. Die Waren im Gesamtwert von ca. 55 Euro wurden sichergestellt und an die jeweiligen Verbrauchermärkte zurückgegeben.
Gegen 17:15 und 18:40 Uhr ging jeweils Meldungen von unterschiedliche Verbrauchermärkten in Burglengenfeld bezüglich der Feststellung von Ladendieben ein. Zwei 56-jährige Burglengenfelderinnen wurden in der Maxhütter Straße dabei gesehen wie sie eingesteckte Waren ohne zu bezahlen aus dem Verbrauchermarkt tragen wollten. Ebenso erging es einem 56-jährigen Burglengenfelder, der in einem Verbrauchermarkt Im Naabtalpark von einer Personen dabei beobachtet werden konnte als er Waren entwendete. In beiden Fällen handelte es sich um Nahrungs- und Genussmittel im Wert von ca. 40 Euro. Alle drei wurden den eintreffenden Polizeistreifen übergeben.
In allen drei Fällen wurde ein Hausverbot gegen die Ladendiebe ausgesprochen und eine Strafanzeige eingeleitet.
Aufmerksamer Nachbar ertappt Einbrecher auf frischer Tat
Teublitz. Am Donnerstag, 25.09.2025 gegen 12:25 Uhr meldete sich ein 40-jähriger Teublitzer aus der Rötlsteinstraße und teilte telefonisch mit, dass zwei Männer in das Nachbaranwesen eingebrochen seien. Als er beide Ansprach entfernten sie sich mit ihrem weißen Sprinter ohne Tatbeute aus dem Haus. Bei der sofort eingeleiteten Fahndung konnten beide in ihrem Sprinter angehalten und festgenommen werden. Bei der weiteren Abarbeitung wurde festgestellt, dass gegen einen der Männer bereits ein Haftbefehl besteht. Dieser konnte durch Zahlung einer hohen Geldstraße abgewendet werden.
Aufgrund der Feststellungen müssen sich beide Männer wegen eines versuchten Einbruchs verantworten.