Mehrere Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz

5.3.2026 – PI NITTENAU …

NITTENAU / BRUCK. Im Tagesverlauf am Dienstag, 03.03.2026, wurden in Bruck i.d.Opf. und Nittenau insgesamt drei Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz festgestellt.. Ein 56-Jähriger Rumäne fuhr gegen 13:30 Uhr im Stadtgebiet Nittenau mit seinem Mofa ohne gültiges Versicherungskennzeichen. Gegen 15:20 Uhr fuhr ein 22-Jähriger Deutscher im Nittenauer Stadtteil Bergham mit seinem E-Scooter ohne gültiges Versicherungskennzeichen. Gegen 15:35 Uhr fuhr ein 64-Jähriger Deutscher mit seinem Mofa im Gemeindebereich Bruck i.d.Opf. ohne gültiges Versicherungskennzeichen. Die Weiterfahrt wurde bei allen drei Fahrzeugführern unterbunden. Es wurde jeweils ein Strafverfahren wegen einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

E-Scooter ohne Versicherung

NITTENAU. Am Mittwoch, 04.03.2026, ca. 22:30 Uhr, wurde eine 27-Jährige Deutsche aus Nittenau mit ihrem E-Scooter in der Brucker Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass an dem E-Scooter noch ein grünes Versicherungskennzeichen angebracht war. Dieses hat seit dem 01.03.2026 keine Gültigkeit mehr. Ein neuer Versicherungsvertrag wurde von der 27-Jährigen noch nicht abgeschlossen. Die Weiterfahrt wurde daher unterbunden, ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.

Fahren unter Alkoholeinfluss

NITTENAU. Am Donnerstag, 05.03.2026, ca. 00:00 Uhr, wurde ein 25-Jähriger Deutscher aus Walderbach mit seinem VW in der Brucker Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei konnte beim Fahrer Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein beweissicherer Atemalkoholtest ergab einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich. Den 27-Jährigen erwartet nun ein Bußgeld und mindestens ein Monat Fahrverbot.

Verhaltenshinweise:

Die Polizeistation Nittenau weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zum 01.03.2026 das Versicherungskennzeichen von der Farbe Grün auf Schwarz gewechselt hat. Eine Übergangsfrist besteht hierbei nicht. Wer ab dem 01.03.2026 mit einem grünen Versicherungskennzeichen auf öffentlichem Verkehrsgrund ein Fahrzeug führt, macht sich strafbar. Zudem haftet der Fahrer im Falle eines Unfalls persönlich mit seinem Privatvermögen für alle verursachten Schäden.

Pkw ohne Zulassung

BRUCK. Am Mittwoch, 04.03.2026, ca. 01:00 Uhr, wurde ein 55-Jähriger Iraner aus Hamburg mit seinem BMW in der Nittenauer Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten stellten hierbei fest, dass am BWM österreichische Probefahrtkennzeichen angebracht waren. Diese besitzen jedoch in Deutschland keine Gültigkeit. Die Weiterfahrt des Mannes wurde unterbunden. Gegen den Iraner wurde ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch und einem Vergehen nach dem Kraftsteuergesetz eingeleitet.