Motorradfahrer stürzt auf der Flucht vor der Polizei

Polizeiinspektion Neustadt/WN – 22.7.2024 –

Windischeschenbach …..

Motorradfahrer stürzt auf der Flucht vor der Polizei …..

Keinen Führerschein – unter Drogeneinfluß

Am Sonntagabend, kurz vor Mitternacht, wurde ein amtsbekannter Mann aus dem nördlichen Landkreis beim Führen eines Motorrades in der Neustädter Straße durch eine Streifenbesatzung bemerkt. Da den Beamten bekannt war, dass der 43 Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wollten sie ihn anhalten. Als der Mann aber den Streifenwagen erblickte, gab er Gas. Er versuchte mit sehr hoher Geschwindigkeit den Polizisten zu entkommen. Als er jedoch mit dem Vorderreifen gegen den Randstein geriet, kam er zu Sturz. Zum Glück wurde er dabei nur leicht verletzt. Am Motorrad entstand ein Sachschaden i.H.v. 2000 Euro. Bei der anschließenden Sachbearbeitung stellte sich heraus, dass der Mann unter dem Einfluß von Betäubungsmittel stand. Deshalb wurde eine Blutentnahme angeordnet. Dieser Maßnahme versuchte er durch massives Sperren zu entgehen, was jedoch ohne Erfolg blieb. Ihn erwarten nun mehrere Anzeigen u.a. wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Kirchendemenreuth

Jugendlicher mit frisierten Roller unterwegs

Keinen Führerschein – keine Zulassung

Am frühen Samstagmorgen fiel in Denkendorf einer zivilen Polizeistreife ein Kleinkraftradfahrer auf, der mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit ohne Licht unterwegs war. Bei der Nachfahrt wurde zudem festgestellt, dass am Zweirad kein Kennzeichen angebracht war. Als schließlich eine Anhaltung gelang, stellte sich heraus, dass der 14 jährige Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Nach eigenen Angaben soll der Roller ca. 60-70 km/h fahren. Eine genaue Geschwindigkeit konnte nicht ermittelt werden, da kein Tacho verbaut war. Auch lichttechnische Einrichtungen fehlten ganz. Das Zweirad war weder zugelassen, noch versichert. Es wurde sichergestellt und wird entsprechend technisch untersucht. Der junge Mann muss mit einem Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.