4.4.2025 – PI BURGLENGENFELD …
Ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer überfuhr in Maxhütte-Haidhof, Zum Stadtpark, eine Katze. Die Katze schleppte sich nach dem Zusammenstoß noch einige Meter weiter und verendete. Die Polizei Burglengenfeld (Tel. 09471/7015-0) bittet nun um Hinweise zu dem bislang unbekannten Verkehrsteilnehmer, der die Weiterfahrt nach dem Zusammenstoß einfach fortgesetzt und sich nicht weiter um das Tier gekümmert hat.
Verhaltensregeln bei Unfällen mit Tieren:
Bei Unfällen mit Haustieren wie Hund oder Katze ist, wie bei anderen Verkehrsunfällen, entweder der Tierhalter oder, falls dies nicht möglich ist, die Polizei zu benachrichtigen. Ein verletztes oder getötetes Haustier stellt für den Eigentümer, rein rechtlich, einen “Sachschaden” dar. Wer die Polizei nicht informiert, kann sich wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen.
Zudem kann auf den Verkehrsteilnehmer eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zukommen, wenn das verletzte Haustier unversorgt liegen gelassen wird. Derartige Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.
Bei Wildunfällen gilt in Bayern eine Meldepflicht. Es ist gesetzlich vorgeschrieben einen Wildunfall umgehend zu melden auch wenn das Tier weggelaufen ist. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Nach dem Zusammenstoß weggelaufene Wildtiere können schwer verletzt sein und leiden. Die Polizei verständigt den zuständigen Jäger welcher versucht das Tier zu finden und es gegebenenfalls von seinen Qualen zu erlösen.
Darf man angefahrene Haus- oder Wildtier eigenständig von seinen Qualen erlösen?
Die Entscheidung bei Haustieren obliegt einem Tierarzt oder im Ausnahmefall der Polizei.
Bei Wildtieren, welche dem Jagdrecht unterliegen, erfolgt eine erforderliche Tötung durch den zuständigen Jäger oder durch Polizeibeamte.
Generell gilt:
Vorsicht beim Herantreten oder Behandeln von verletzten Tieren! Von diesen Tieren geht aufgrund Todesangst eine nicht unerhebliche Gefahr aus, ihr Abwehrverhalten kann beim Menschen zu schweren Verletzungen führen. Darüber hinaus ist die Gefahr vor Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten, wie zum Beispiel Tollwut oder Tularämie (Hasenpest), gegeben. Sollte ein Wildtier bereits verendet sein ist dies, beim Entfernen von der Unfallstelle, immer mit Handschuhen anzufassen.