Sachbeschädigung an Fahrrad

Polizeiinspektion Schwandorf – 3.7.2024 –

Schwandorf …..

Sachbeschädigung an Fahrrad

Im Zeitraum vom 30.06.2024 bis zum 02.07.2024 stellte ein 12-jähriger sein Fahrrad in den Schuppen vor seiner Wohnadresse in der Sonnenhöhe. Ein bislang unbekannter Täter beschädigte in diesem Zeitraum das Fahrrad des Jungen und entwendete Teile der Bremse. Der Schaden beläuft sich auf ca. 50 EUR. Sachdienliche Hinweise hierzu an die PI Schwandorf unter 09431/4301-0.

Verkehrsunfall mit Krankentransport

Am 02.07.2024, gegen 12:15 Uhr, befuhr eine 45-jährige Landkreisbewohnerin mit ihrem Skoda die Goethestraße in Richtung Steinberger Straße. Dort musste sich aufgrund Gegenverkehr am rechten Fahrbahnrand hinter einem geparkten Pkw warten. Ein Krankentransport fuhr zu diesem Zeitpunkt hinter der Skoda-Fahrerin und überholte diese aufgrund einer Einsatzfahrt. Im gleichen Moment fuhr die 45-jährige mit ihrem Pkw jedoch los und scherte nach links aus, sodass es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge kam. Verletzt wurde keiner der Beteiligten, jedoch musste der Skoda abgeschleppt werden. Es entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 9000 EUR.

Fahrraddiebstahl

Am 13.06.2024 stellte eine 38-jährige Schwandorferin ihr Pedelec am Fahrradstellplatz des Bahnhofes ab. Als sie am 01.07.2024 zum Bahnhof zurückkehrte, fehlte der Akku ihres Pedelec. Ein bislang unbekannter Täter hebelte den gesicherten Akku aus der Halterung und beschädigte dabei auch die Batterieklemmen. Der Wert des Akkus beläuft sich auf ca. 400 EUR. Zeugen, die den Diebstahl beobachten konnten, sollen sich mit der PI Schwandorf unter 09431/4301-0 in Verbindung setzen.

Bei Theorieprüfung betrogen

Am Vormittag des 01.07.2024 wollte ein 36-jähriger Schwandorfer seine theoretische Führerscheinprüfung ablegen. Der Mann fiel den Prüfern aufgrund eines Rollkragenpullovers und einer Jacke auf. Während der Prüfung wurde dann ein Detektor zur Auffindung von elektronischen Geräten eingesetzt, der beim winterlich gekleideten Mann ausschlug. Nachdem der Prüfling auf die Auffälligkeiten angesprochen wurde, händigte er den Prüfern einen „Knopf im Ohr“ und einen Schlauchschal mit Minikamera aus. Aufgrund der Täuschungshandlung wurde die Prüfung abgebrochen und gilt als nicht bestanden. Gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung kann der Mann die Prüfung nach Ablauf einer Frist wiederholen. Der Vorfall wird der Staatsanwaltschaft berichtet, jedoch stellt die Täuschung bei der Führerscheinprüfung grundsätzlich keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar.