Sohn greift Mutter mit abgebrochener Bierflasche an

20.3.2025 – PI SCHWANDORF …

Tatmittel Flaschenhals und Fleischerbeil. Foto: PI Schwandorf

Am Dienstag gegen 20:00 Uhr kam es in Schwandorf im Lindenviertel nach einem Streit zwischen Sohn und Mutter zu einer folgenschweren Auseinandersetzung. Zunächst beleidigte ein 22-jähriger Schwandorfer seine 40-jährige Mutter im Laufe des Streits. Dieser ging den ersten Ermittlungen zu Folge in Handgreiflichkeiten über. Anschließend nahm der 22-jährige, bei der Polizei schon wegen Drogen-, Gewalt- und Sexualdelikten bekannt, den abgebrochenen Flaschenhals einer Bierflasche in die Hand, versuchte seine Mutter im Bereich des Halses zu verletzen. Der Mutter, ebenfalls bei der Polizei wegen zahlreicher Gewaltdelikte bekannt, konnte den Angriff aber abwehren, wurde aber von ihrem Sohn heftig gebissen. Zudem griff noch die 14-jährige Tochter ein, welche ebenfalls von ihrem Bruder gebissen wurde. Hierauf biß nun die Mutter zurück, um den Biß ihres Sohnes von der Tochter zu lösen. Die Schwester flüchtete nun in ihr Zimmer und schloß ab. Der Bruder folgte und versuchte mit einem Fleischerbeil die Türe einzuschlagen. Dabei brach das Fleischerbeil ab. Daraufhin holte der Sohn ein Messer und bedrohte hiermit die Mutter. Zwischenzeitlich traf die Polizei ein, die den 22-jährigen unter Vorhalt der Schußwaffe unter Kontrolle brachte und fesseln konnte. Er wurde festgenommen und gestern dem Haftrichter vorgeführt. Der ordnete Untersuchungshaft wegen Gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Bedrohung an. Ermittelt wird aber auch gegen die Mutter wegen des Bisses gegen ihren Sohn sowie gegen dessen Schwester, weil sie ihren Bruder in den „Schwitzkasten“ nahm.

E-Scooter nicht versichert

Am Mittwoch gegen 13:50 Uhr bemerkte eine Polizeistreife in Schwandorf in der Regensburger Straße einen E-Scooter, an dem ein nicht mehr gültiges, blaues Versicherungskennzeichen angebracht war. Lenker des Elektrokleinstfahrzeuges war ein 32-jähriger Zuwanderer aus dem Nahen Osten. Der Mann gab auf Vorhalt an, daß er der Meinung gewesen sei, das Versicherungskennzeichen gelte ab dem Kauf ein Jahr, in seinem Fall bis Mai. Tatsächlich laufen aber alle Versicherungskennzeichen mit dem 28. Februar ab. Daher wurde die Weiterfahrt unterbunden. Nun erwartet den 32-jährigen ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.