25.9.2025 – PI NITTENAU …
ZEITLARN, LKR. REGENSBURG. Am Dienstag, den 23.09.2025, parkte eine Fahrzeughalterin ihren roten Mazda 3 in der Lindenstraße in Zeitlarn ordnungsgemäß und unbeschädigt am Fahrbahnrand. Im Zeitraum zwischen 15:30 Uhr und 18:45 Uhr wurde das Fahrzeug durch ein bislang unbekanntes Fahrzeug an der linken hinteren Seite beschädigt. Als die Halterin zu ihrem Pkw zurückkehrte, stellte sie Kratzspuren fest. Der oder die bislang unbekannte Unfallverursacher/in entfernte sich vom Unfallort, ohne seinen bzw. ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Die Polizeiinspektion Regenstauf ermittelt nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und bittet Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zum Unfallgeschehen oder zum flüchtigen Fahrzeug machen können, sich unter der Telefonnummer 09402 / 9311-0 zu melden.
Verstoß gegen Versicherungspflicht – Kleinkraftrad ohne gültigen Versicherungsschutz geführt
LAPPERSDORF, LKR. REGENSBURG. Am Mittwoch, den 24.09.2025, gegen 08:30 Uhr, wurde ein 37-jähriger Mann aus Lappersdorf im Bereich Schwerdnermühle von einer Polizeistreife fahrenderweise auf einem Kleinkraftrad festgestellt. Im Rahmen der Verkehrskontrolle fiel auf, dass an dem Fahrzeug ein blaues Versicherungskennzeichen angebracht war. Dieses ist jedoch lediglich für das Versicherungsjahr 2024 gültig und verlor mit Ablauf des 28. Februar 2025 seine Gültigkeit. Eine aktuelle Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug bestand somit nicht.
Der Mann räumte den Verstoß ein und schob den Roller im Anschluss an die Kontrolle zurück zu seiner Wohnanschrift. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Alkoholverstoß bei Fahranfänger – Weiterfahrt unterbunden
LAPPERSDORF, LKR. REGENSBURG. Am Mittwochabend, den 24.09.2025, gegen 20:45 Uhr, wurde in der Oppersdorfer Straße in Lappersdorf ein 19-jähriger Pkw-Fahrer aus Lappersdorf im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Der junge Mann war mit einem Mercedes unterwegs. Bereits beim Herantreten an das Fahrzeug bemerkten die Beamten der Zentralen Einsatzdienste (ZED) Regensburg deutlichen Alkoholgeruch. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert knapp unter 0,5 Promille. Zwar liegt dieser unterhalb der allgemeinen 0,5-Promille-Grenze, jedoch gilt für Fahranfänger in der Probezeit bzw. Personen unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Die Weiterfahrt wurde daher untersagt. Der Pkw wurde verkehrssicher abgestellt. Gegen den 19-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet. Ihn erwarten nun ein Bußgeld von 250 Euro, einen Punkt im Fahreignungsregister und eine Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Zusätzlich wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Wiederholte Verstöße oder die Nichtteilnahme am Aufbauseminar können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.