Polizeiinspektion Burglengenfeld – 19.6.2023 –
Teublitz …..
Verkehrsteilnehmer missachten Baustellenbeschilderung …..
Im Rahmen der Überwachung der Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Teublitz, welche zum Zweck der Erneuerung einer Gasleitung eingerichtet wurde, musste festgestellt werden, dass zahlreiche Fahrzeugführer die Baustellenabsperrung umkurvten und mit ihren Fahrzeugen durch den Baustellenbereich fuhren. Auch, dass hier die Straße bereits um mehr als die Hälfte geöffnet und die Rohrleitungen freigelegt waren, hinderte einige Verkehrsteilnehmer nicht, ihre Fahrt fortzusetzen. Vor Ort befindliche Bauarbeiter schilderten, dass Baumaschinen zum Beispiel beim Ausbaggern der Straße durch Fahrzeuge angehupt wurden, da Autofahrer auf ihre Durchfahrt bestehen.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Durchfahrt der Baustelle nur für Busse erlaubt ist. Um gefährliche Situationen im Baustellenbereich zu verhindern, werden während der Dauer der Baumaßnahme, diese dürfte bis 30.06.23 abgeschlossen sein, vermehrt Kontrollen durchgeführt. Fahrzeugführer, die das bestehende Verkehrsverbot Z.250 missachten, müssen mit einem Verwarnungsgeld von 50.- Euro rechnen.
Die Beschilderung der vom Landratsamt angeordneten Umleitungsstrecke wurde überprüft, sie ist eindeutig und verständlich. Auch wird die Baustelle selbst bereits an den Ortseinfahrten mehrfach angekündigt.
Burglengenfeld
Kellerraum aufgebrochen
In der Zeit von vergangenem Freitag bis Sonntag 13:00 Uhr wurde, durch einen bislang unbekannten Täter, ein Kellerraum in der Kellergasse aufgebrochen. Die Geschädigte, eine Rentnerin aus Burglengenfeld beziffert den entsandenen Sachschaden auf ca. 500 Euro, darüber hinaus wurden aus dem Keller zwei Kästen Bier entwendet. Die Polizei Burglengenfeld bittet um Zeugenhinweise.
Teublitz
Getuntes E-Bike
Weil er auffällig schnell mit seinem E-Bike unterwegs war wurde ein 32-jährige Mann aus Teublitz in der Regensburger Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Zweiradfahrer ignorierte zuerst die Anhaltezeichen und konnte jedoch im Stadtpark gestoppt und kontrolliert werden. Der Radler räumte gegenüber den Beamten ein, dass sein Zweirad getunt ist und ca. 36 km/h läuft. Der Mann konnte weder den erforderlichen Versicherungsnachweis, noch die notwendige Fahrerlaubnis vorweisen.
Darüber hinaus führte der Teublitzer ein verbotenes Einhandmesser mit sich, aus diesem Grund muss er sich nicht nur wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sondern auch aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Das Messer wurde sichergestellt.