Landtag billigt neues Infektionsschutzgesetz – demokratische Kontrolle garantiert

MÜNCHEN (sr). Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch ein neues bayerisches Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Der Landtag habe entschlossen gehandelt, sagte der Regensburger Abgeordnete Tobias Gotthardt als Mitglied des heute tagenden Ein-Fünftel-Plenums.

Der Abgeordnete Tobias Gotthardt stimmte im Bayerischen Landtag dem neuen bayerischen Infektionsschutzgesetz zu. Foto: Philipp Seitz

Das bayerische Infektionsschutzgesetz ermöglicht der Staatsregierung in der Corona-Krise mehr Eingriffs- und Durchgriffsrechte – „unter voller, demokratischer Kontrolle des Parlaments, das war uns FREIEN WÄHLERN wichtig.“ So könne das Kabinett nun einen „Gesundheitsnotstand aufrufen“ und direkt auf medizinisches Material oder Personal zugreifen, der Landtag könne dies jederzeit mehrheitlich beenden. Das Gesetz tritt noch diesen Freitag in Kraft, es hat ein automatisches „Verfallsdatum“ zum Jahresende.

Wie Gotthardt betonte, stimmten alle sechs Fraktionen dem Gesetz zu. Sicherheit sei derzeit das oberste Gebot. In das neue Gesetz seien auf Antrag der FREIEN WÄHLER auch wichtige Ergänzungen – etwa zum Wahlrecht – eingefügt worden. So habe die am Sonntag in Bayern stattfindende Briefwahl nun Rechtssicherheit. Gotthardt hob hervor, dass ihm dies bei der Erarbeitung ein wichtiges Anliegen gewesen sei: „So muss niemand Furcht vor einer Anfechtung der Stichwahl haben.“ Mit der Post habe man zudem vereinbart, dass alle knapp 20.000 Briefkästen in Bayern außerordentlich Samstag nach 18 Uhr noch einmal geleert und Wahlbriefe garantiert bis Sonntagabend den Gemeinden zugestellt würden: „Keine Stimme geht verloren.“

Hinsichtlich des Infektionsschutzgesetzes betont Gotthardt, dass es zwar vorübergehend weitere Einschnitte für das freie Leben der Bürgerinnen und Bürger bedeuten könne – „doch gerade in Hinblick auf die nie dagewesene Ausnahmesituation im Zuge der Corona-Krise sind die nun möglichen Maßnahmen verhältnismäßig“. Es gehe nun darum, einen Kollaps der Kliniken zu vermeiden, wie er derzeit in Italien, Spanien und Frankreich zu beklagen ist. Er appellierte weiterhin an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltende Ausgangsbeschränkung zu halten. „Wir verlangen den Menschen gerade viel ab. Aber ich bin mir sicher, dass wir das gemeinsam durchstehen. Wir haben einen Plan, der weit über die Ausgangsbegrenzung hinausgeht – und wir handeln.“

Das neue bayerische Infektionsschutzgesetz erlaube dem Landtag auch, den Gesundheitsnotstand zu beenden, sobald das Parlament dies mehrheitlich für notwendig erachte. Diese demokratische Kontrolle ist Gotthardt ebenso wichtig wie das vereinbarte „Verfallsdatum“: So gilt das Gesetz längstens bis zum 31. Dezember 2020. „Überlebenswichtig ist, dass unser Freistaat jetzt handlungsfähig und krisensicher bleibt, dass er bei einer Verschärfung der Situation weitere Maßnahmen ergreifen kann“, so Gotthardt.

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