Bestattungsvorsorge bietet Sicherheit und entlastet Angehörige

Kommunale Bestattungen gKU Burglengenfeld-Teublitz

BURGLENGENFELD (sr). Der Tod ist für die meisten Menschen immer noch ein Tabuthema. Dabei verliert er viel von seinem Schrecken, wenn man sich früh mit ihm befasst. Immer mehr Menschen wollen schon zu Lebzeiten „die letzten Dinge“ regeln. Sei es, um Angehörige zu entlasten, aber auch, um vor dem eigenen Ableben inneren Frieden zu finden.

Helene Meier berät individuell und persönlich bei allen Fragen zur Bestattungsvorsorge. Fotos: Ulrike Pelikan-Roßmann

Seit rund zehn Jahren bieten die Kommunalen Bestattungen gKU Burglengenfeld-Teublitz Bestattungsvorsorgeverträge an. Helene Meier vom gkU ist die Ansprechpartnerin für eine persönliche und diskrete Beratung und erläutert im aktuellen LOKAL-Interview, welche Möglichkeiten ein Bestattungsvorsorgevertrag bietet:

LOKAL: Sehr geehrte Frau Meier, was genau ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Helene Meier: Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vertrag, mit dem man individuell die Modalitäten seiner Bestattung regeln kann. Dabei können die Vorsorgenden ganz unterschiedliche Dinge regeln, z.B. ob jemand eine Feuer- oder Erdbestattung wünscht. In welchem Friedhof und in welcher Grabart die Bestattung erfolgen soll. Welche Beschriftung der Grabstein oder die Urnennischenplatte bekommen sollen. Was in der Todesanzeige oder im Trauerdruck stehen soll. Welches Foto dafür verwendet werden soll.

LOKAL: Was hat sich in diesen Jahren verändert?
Meier: Wir stellen fest, dass sich die allgemeine Trauerkultur stark verändert hat. Vor zehn Jahren waren die Erdbestattungen noch gang und gäbe, inzwischen wünschen sich weit mehr Menschen, im Todesfall eingeäschert zu werden – und damit eine Urnenbestattung. Das hat viel mit der zunehmenden Mobilität unserer Gesellschaft zu tun; viele Angehörige sind nicht vor Ort und können keine Grabpflege übernehmen.

LOKAL: Ist der Bestattungsvorsorgevertrag so etwas wie eine Sterbegeldversicherung?
Meier: Nein, die Kommunalen Bestattungen gKU verkaufen keine Sterbegeldversicherungen. Sollte ein Vorsorgender schon über eine Sterbeversicherung zur Deckung seiner Bestattungskosten verfügen, kann er diese an die Kommunalen Bestattungen abtreten, damit diese die Kosten der vereinbarten Leistungen aus dem Bestattungsvorsorgevertrag abdeckt. So etwas ist grundsätzlich möglich. Im Regelfall wird allerdings ein Betrag auf ein Sparkonto eingezahlt, das nur zur Deckung der Bestattungskosten des Vorsorgenden verwendet werden darf.

LOKAL: Wie muss man sich eine Beratung zum Bestattungsvorsorgevertrag vorstellen – und was kostet das?
Meier: Die Beratung ist absolut kostenlos, vertraulich und individuell. Man vereinbart mit mir einen Termin und ich unterhalte mich mit dem Vorsorgenden über seine/ihre Wünsche und Vorstellungen.
Nach diesen Informationen kann ein Kostenrahmen aufgestellt werden. Im Vorsorgevertrag können alle Vertragspunkte fest hinterlegt oder Teilbereiche den Angehörigen überlassen werden, wie z.B. die Art der Bestattung, die Auswahl der Trauerfloristik oder die Abfassung der Todesanzeige.
Oft wird gefragt, was eine Bestattung kostet. Der Preis hängt von der jeweiligen Situation und den Wünschen der Vorsorgenden ab und wird individuell auf dieser Basis berechnet.

LOKAL: Wie verbindlich ist ein Abschluss eines Vorsorgevertrages? Müssen sich die Hinterbliebenen daran halten?
Meier: Unsere Verträge haben notarielle Wirkungskraft. Angehörige können die Inhalte nicht rückwirkend ändern. Es zählt allein der Wunsch des Verstorbenen, der dies mit seiner Unterschrift bekräftigt hat. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Vorsorgeverträge für viele Hinterbliebene eine Erleichterung darstellen. Den Angehörigen wird die Last genommen, innerhalb von wenigen Tagen Entscheidungen für einen lieb gewonnenen Menschen treffen zu müssen.
Durch den Vorsorgevertrag ist bereits alles im Sinne des Verstorbenen geregelt. Das schafft mehr Freiraum, um würdevoll Abschied zu nehmen. Auch finanziell ist es natürlich eine Entlastung für die Hinterbliebenen, wenn sie die Kosten nicht unmittelbar selbst tragen müssen. Ein Vorsorgevertrag tritt im Falle des Todes sofort in Kraft, während erfahrungsgemäß die Testamentseröffnung erst einige Zeit nach der Bestattungsdurchführung erfolgt.

LOKAL: Wer kommt zu Ihnen zur Beratung?
Meier: Es kommen nicht nur Menschen im betagten Alter, auch wenn dies den größten Teil meiner Arbeit ausmacht. Viele Vorsorgende sind alleinstehend, da die nächsten Verwandten weit entfernt leben oder bereits verstorben sind. Hinzu kommen vermehrt Menschen mittleren Alters, die kürzlich einen Angehörigen verloren haben oder von schwerer Krankheit genesen sind. Oft wird diesen Menschen die Endlichkeit des Lebens damit erstmals bewusst und sie wollen ihr eigenes Ableben regeln.
Nähere Informationen und Beratung gibt es in streng vertraulichen Gesprächen bei Helene Meier, Telefon (09471) 809715 oder per E-Mail an: h.meier@stadtwerke-burglengenfeld.de.

Friedhof in Katzdorf. Foto: Kommunale gKU


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