Markt Kallmünz erstellt eine Erhaltungssatzung

KALLMÜNZ (sr). Einer großen Herausforderung stellt sich nun der Markt Kallmünz: Das Gremium beschloss eine Erhaltungssatzung für den historischen Marktbereich zu erlassen. Keine leichte Aufgabe, da es in Bayern nur wenige Kommunen gibt, welche so eine Satzung erlassen haben und anwenden.

Vilsgasse – Foto: Markt Kallmünz

Eine Erhaltungssatzung ist ein eigenständiges städtebauliches Instrument, das die städtebauliche Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt erhalten und bewahren soll. Der Markt Kallmünz beauftragte hierfür eine wahre Expertin zur Erstellung der Satzung. Erster Bürgermeister Ulrich Brey konnte kürzlich Annegret Michler, vom gleichnamigen Stadtplanungsbüro, zu einer Sondersitzung des Marktgemeinderates begrüßen. Gleich zu Beginn stellte diese die Grundzüge eines solchen Konstruktes in einer Präsentatin vor. Bereits im Vorfeld versorgte der Markt die Expertin mit wichtigen Informationen über den Markt Kallmünz, ebenso wurden bereits über 700 Fotos vom gesamten Ensemblebereich angefertigt.

Beim anschließenden Rundgang tauchten im Gremium viele Fragen auf, wie etwa:

  • Soll ein Bebauungsplan beim ehemaligen „Nettogelände“ erstellt werden?
  • Will man einen Planungswettbewerb bei der Sanierung des „Alten RAIBA-Lagerhauses“ in Anspruch nehmen?
  • Ist eine Vorgabe zur Farbgestaltung der Hausfassaden zielführend?
  • Muss man an den vorhandenen Dachkonstruktionen festhalten?

Diese und viele weitere Punkte konnte die Stadtplanerin notieren. Nach gut 2,5 Stunden beendete man diese erste gemeinsame Sitzung. All die gesammelten Punkte werden nun eingearbeitet und beim nächsten Treffen erläutert.

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