NITTENAU (sr). Bei einer Verkehrsschau mit den Zuständigen des Landratsamtes, der Polizei und der Stadt Nittenau wurde die Fischbacher Straße genauer unter die Lupe genommen. Hier wurde ein Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) beim Kindergarten überprüft.
Der Bereich stellte sich allerdings für solch eine Überquerungshilfe als problematisch heraus. Dies liegt zum einen daran, dass Kinder häufig nicht beurteilen können, ob die FahrerInnen anhalten. Zum anderen ist oft die Abschätzung von Geschwindigkeit und Entfernung für die jungen MitbürgerInnen nicht einfach. Deshalb steht auch das Institut für Straßenverkehr des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. der Querungshilfe kritisch gegenüber und lehnt das Vorhaben ab.
Um aber für mehr Sicherheit im Kindergartenbereich sorgen zu können, prüfte man auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Der Zugang des Kindergartens erfolgt direkt zur St2145 und im Streckenabschnitt ergeben sich häufige Fahrbahnquerungen während der Bring- und Abholzeiten. Deshalb entschieden sich die Verantwortlichen aus Verkehrssicherheitsgründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Kindergartens auf 30 km/h zu beschränken.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung wird auf die Öffnungszeiten des Kindergartens, montags bis freitags von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr, zeitlich begrenzt. Diese Regelung gilt ab sofort.