Albin Schreiner (BWG) vollzieht seinen „Rücktritt vom Rücktritt“

BURGLENGENFELD (lz). Seit dem 15. Februar 2021 ist es amtlich: Albin Schreiner ist zurück im Stadtrat von Burglengenfeld.

Albin Schreiner kehrt zurück in den Burglengenfelder Stadtrat. Foto: BWG Burglengenfeld

Nach der letzten Kommunalwahl im März 2020, in der Schreiner, der bereits zuvor Mitglied des Stadtrats gewesen war, erneut in das Gremium gewählt worden war, hatte er erklärt, sein Amt vor Ablauf der alten Periode niederlegen zu wollen. Auch der ebenfalls ins Gremium gewählte Gregor Glötzl wollte sein Amt nicht antreten. Somit rückten die die beiden Listennachfolger der BWG, Evi Vohburger und Harald Braun in den Stadtrat nach.
Kurze Zeit später, am 30. April 2020, revidierte Schreiner jedoch seine Entscheidung schriftlich und berief sich dabei u. a. darauf, dass sein per E-Mail ausgesprochener Verzicht nicht der gesetzlichen Schriftformerfordernis entspreche. Am 15. Juli 2020 berichtigte daraufhin das Landratsamt Schwandorf als Rechtsaufsichtsbehörde das Ergebnis der Wahl dahingehend, dass Schreiner als der Bewerber mit den meisten Stimmen in den Stadtrat gewählt worden war. Gegen diesen Wahlberichtigungsbescheid ließen daraufhin Vohburger und Braun Klage erheben.

Den Antrag auf Sofortvollzug des Wahlberichtigungsbescheids lehnten das Landratsamt am 20. August 2020 sowie das Verwaltungsgericht Regensburg am 17. Dezember 2020 ab. Schreiner hatte deshalb beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt, die bisherigen Beschlüsse aufzuheben und den Wahlberichtigungsbescheid zu vollziehen, damit er als gewählter Rat zurück in den Stadtrat könne. Dem wurde nun am 15. Februar 2021 in München stattgegeben.

„Comeback“ in trockenen Tüchern

In der Urteilsbegründung heißt es: „Das Interesse des Antragstellers (also Schreiners, Anm. d. Red.) an einem sofortigen Wirksamwerden des ihn begünstigenden Wahlberichtigungsbescheids wird nicht durch den Umstand gemindert, dass er mit seiner ursprünglichen Bekundung, das Amt als Stadtratsmitglied aufgeben zu wollen, selbst eine Ursache für die unzutreffende Feststellung des Mandatsverlusts gesetzt hat. Solange er die betreffende Erklärung nicht nach Art. 59 Satz 1 GLKr\NG formgerecht abgegeben hatte, konnte er den Entschluss zum Ausscheiden aus dem Stadtrat jederzeit revidieren, ohne dass ihm daraus Nachteile (etwa prozessualer Art) hätten erwachsen dürfen. Er hat sein Recht auf ungeschmälerte Wahrnehmung der organschaftlichen Mitwirkungsbefugnisse auch durch die öffentliche Bekanntgabe des Mandatsverzichts nicht verwirkt.“

An der Anordnung des Sofortvollzugs bestehe zudem ein erhebliches öffentliches Interesse, so begründete das Gericht weiter, das zu dem persönlichen Interesse des Antragstellers „verstärkend hinzutritt“ (..). Durch die „fehlerhafte“ Zusammensetzung des Stadtrats werde zwar dessen Handlungs- und Funktionsfähigkeit nicht in Frage gestellt, da die bis zur Bestandskraft des Wahlberichtigungsbescheids gefassten Beschlüsse und vorgenommenen Amtshandlungen gemäß Art. 50 Abs. 6 GLKrWG und Art. 11 Abs. 7 KWBG in jedem Fall wirksam blieben. „Unabhängig davon entspricht es aber allgemeinen demokratischen Grundsätzen (…), dem in der letzten Kommunalwahl geäußerten Wählerwillen in Bezug auf die Besetzung der örtlichen Volksvertretung möglichst zeitnah Geltung zu verschaffen, was in der vorliegenden prozessualen Konstellation nur durch die beantragte Sofortvollzugsanordnung gesehen kann“, schließt der VGH.
An der Ausschusssitzung vom 25. Februar 2021 hatte Schreiner nicht teilgenommen, weil er keine Ladung erhalten habe, so Schreiner gegenüber LOKAL. Außerdem bedürfe es zur zukünftigen korrekten Besetzung der Ausschüsse noch eines Stadtratsbeschlusses. „Bislang bin ich nur Mitglied des Stadtrats, nicht auch seiner Ausschüsse. Hier ist jetzt der Bürgermeister gefragt“, so Schreiner.

Zukunftspläne

Auch Gregor Glötzl möchte zurück in den Burglengenfelder Stadtrat. „Ich gehe davon aus, dass das Landratsamt Schwandorf jetzt auch zügig den „Fall Glötzl“ bereinigt, damit Burglengenfeld endlich einen rechtmäßig besetzten und funktionierenden Stadtrat zurückbekommt“, so Schreiner.

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