TEUBLITZ (sr). Beim Ausbau der Münchshofener Straße kommt es zum Abschluss eines weiteren Zwischenziels. Der Abschnitt entlang des Stadtparks wird am 16.07. und 17.07. asphaltiert. Dadurch kommt es zu größeren Einschränkungen und Änderungen für den Durchgangsverkehr. Auch Anlieger und Anwohner sind betroffen.
Am Dienstag, den 16.07. und Mittwoch, den 17.07.2024 wird die Münchshofener Straße im 3. Bauabschnitt (Einmündung Regensburger Straße bis Einmündung Parkstraße) entlang des Stadtparks asphaltiert. Ebenso neu geteert wird die Einmündung der Parkstraße.
Aufgrund der Arbeiten und des Auskühlens des Asphalts ist die Straße nicht befahrbar von Dienstag, 16.07. bis Donnerstag, 18.07.2024 am Morgen.
Regelungen für Autofahrer und Passanten
Folgende Regelungen gelten in der Parkstraße und Erlenstraße:
Die Einfahrt in die Parkstraße ist während der Asphaltierungsarbeiten gesperrt. Der Geh- und Radweg wird unabhängig davon geöffnet bleiben. Damit behalten Passanten, Anwohner und Anlieger die Möglichkeit, kurze Wege mit dem Rad oder Fuß zu nutzen.
Gesonderte Regelung für die Erlenstraße
In der Zeit der Asphaltierung wird ein Teil der Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Das betrifft die Erlenstraße vom Kreisverkehr in Saltendorf bis in die Einmündung Premberger Straße (schmale Straße entlang Sportplatz).
Besonders Wichtig am 16.07. und 18.07.: Fahrzeuge außerhalb des Baustellenbereichs parken! Nur so kann die Asphaltierung zügig voranschreiten und Schäden an den Fahrzeugen vermieden werden.
Grundsätzlich gilt: Den Baustellenbereich großräumig umfahren, da der Asphalteinbau mit großem Maschinen- und Materialeinsatz verbunden ist. Behinderungen im Verkehrsablauf durch anliefernde Transportfahrzeuge in den Zufahrten zur Baustelle können nicht ausgeschlossen werden.
Die letztmalig größeren Behinderungen im 3. Bauabschnitt bitten wir zu entschuldigen. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung