Bahnstrecke im Städtedreieck soll keine Vision bleiben

TEUBLITZ (sr). Wegweisender Stadtratsbeschluss zur „Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Burglengenfeld und Maxhütte-Haidhof“ am 18. Februar 2020. Mehrheit entscheidet sich für die Weiterverfolgung der notwendigen Maßnahmen zur Reaktivierung.

Darstellung der möglichen Haltepunkte in Teublitz West/Ost!

mögl. Haltepunkt Teublitz West, Nähe Friedhof

mögl. Haltepunkt Teublitz West, Nähe Netto Marken-Discount

Mit einem Abstimmungsverhältnis von 19:1 hat sich der Teublitzer Stadtrat mehrheitlich dazu entschlossen, die notwendigen Maßnahmen zur Reaktivierung der Bahnstrecke weiterzuverfolgen. Mit dem Beschluss wurden die vier Kriterien des Freistaats Bayern vorbehaltlos anerkannt.

Vier Bedingungen zur Bahnstrecke im Städtedreieck

Bereits mit Beschluss vom 16. Juli 2015 wurde das Interesse am Erhalt der Bahnstrecke von Burglengenfeld über Teublitz nach Maxhütte-Haidhof bekundet. Im Anschluss daran erfolgten über Jahre erste Schritte zur Reaktivierung der Bahnstrecke. Dabei wurden durch den Freistaat Bayern für die Reaktivierung von stillgelegten Schienen- bzw. Bahnstrecken vier Kriterien genannt. Diese müssen für eine Realisierung des Vorhabens erfüllt werden.

Die vier Kriterien des Freistaats Bayern (Kriterienkatalog)!

1 – Eine Nachfrageprognose, die bestätigt, dass mehr als 1.000 Reisende pro Streckenkilometern an Werktagen zu erwarten sind.
2 – Instandsetzung der Infrastruktur, die einen attraktiven Zugverkehr ermöglicht.
3 – Ein Unternehmen, das die Strecke und Stationen dauerhaft betreibt.
4 – Ein mit dem Freistaat Bayern abgestimmtes Buskonzept im Bereich der Reaktivierungsstrecke.

In einem ersten Schritt wurde inzwischen eine Nachfrageprognose (siehe Kriterium Nr. 1.) erstellt. Daraus wird ersichtlich, dass dieses Kriterium unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erreicht werden kann. Zur Erfüllung ist die Reaktivierung der Haltestellen am Bahnhof und im Osten von Burglengenfeld und im Westen (Nähe Friedhof) und Osten (Nähe Netto Marken-Discount) von Teublitz nötig. Zusätzlich bedingt es einer Umsetzung des bereits erstellten Buskonzeptes.

Mit einer Umsetzung des Buskonzeptes (siehe Kriterium Nr. 4.) käme es unter anderem zu ausgedehnten Buslinien in Burglengenfeld. Damit einhergehend wäre eine Änderung der bestehenden Linie 41 nötig, die einen Anschluss des Stadtgebiets Burglengenfeld außen vor ließe und die Schaffung einer Direktverbindung zwischen Teublitz und Maxhütte-Haidhof vorsehen würde. Neu geschaffen würde hingegen eine stündliche Busverbindung zwischen Burglengenfeld und Maxhütte-Haidhof und eine stündliche Zugverbindung zwischen Teublitz und Burglengenfeld.

Was das Kriterium Nummer zwei betrifft, ist eine Untersuchung der Infrastrukturkosten nötig. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Kosten für eine Instandsetzung der Schienenstrecke noch nicht bekannt. Um diese Kosten zu ermitteln, wird eine Infrastrukturuntersuchung beauftragt.

Ein weiterer Schritt um auch Punkt drei im Kriterienkatalog zu erfüllen ist, die Intensivierung der Gespräche mit interessierten Unternehmen zum Betrieb der Strecken und Stationen als auch dem Eigentümer der Schieneninfrastruktur.

Von Teublitz aus mit dem Zug nach Regensburg

Für die Teublitzer*innen würde eine Reaktivierung der Bahnstrecke bedeuten, dass in Zukunft eine umsteigefreie Direktverbindung mit dem Zug nach Regensburg im Stundentakt geschaffen wird. Zusätzlich gäbe es ebenso im Stundentakt Busverbindungen nach Regensburg als auch nach Maxhütte-Haidhof über das Gewerbegebiet Läpple. Wegfallen würde hingegen die Busverbindung nach Burglengenfeld, die durch eine Direktverbindung mit dem Zug ersetzt werden würde.

Mit dem Stadtratsbeschluss ist man dem erhofften Ziel, mit dem öffentlichen Personennahverkehr im Städtedreieck noch leichter „von A nach B“ zu kommen, bedeutend näher gekommen.

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