Baustein für sichere Trinkwasserversorgung: Notverbundleitung

WACKERSDORF/BODENWÖHR (sr). Wackersdorf und Bodenwöhr haben sich offiziell zu einem Notverbund für die Trinkwasserversorgung zusammengeschlossen. Die grundlegende Vereinbarung trafen die Kommunen Ende 2021. Die notwendige Wasserleitung, die beide Orte verbindet, existierte bereits vorher.

Wackersdorfs Bürgermeister Thomas Falter (Mitte links) und sein Bodenwöhrer Amtskollege Georg Hoffmann (Mitte rechts) übergaben die Vereinbarung symbolisch an einem Kontrollschacht der Wasserleitung, die beide Orte verbindet. [Personen v.l. Daniel Fendl, VG-Geschäftsstellenleiter, Aron Schmidt (Wasserwart Wackersdorf), Thomas Falter (Bürgermeister Wackersdorf), Volker Keil (Bauhofleiter Wackersdorf), Georg Hoffmann (Bürgermeister Bodenwöhr), Walter Spirk, Michael Vitzthum (Wasserwarte Bodenwöhr)] Foto: Michael Weiß/VG Wackersdorf

Mitte April trafen sich Wackersdorfs Bürgermeister Thomas Falter und sein Bodenwöhrer Amtskollege Georg Hoffmann an einem Kontrollschacht der ca. 3,5 Kilometer langen Rohrleitung. „Wir sind sehr froh über den offiziellen Abschluss dieses Gemeinschaftsprojekts“, freute sich Bgm. Falter. Bgm. Hoffmann ergänzte: „Das ist ein wichtiger Baustein für die kommunale Zusammenarbeit.“ Auf Basis der neu getroffenen Vereinbarung können sich beide Orte gegenseitig aushelfen, sollte es zu Ausfällen oder Beeinträchtigungen in der Trinkwasserversorgung kommen. Der Ernstfall trat erst vor kurzem in Bodenwöhr ein, wie der örtliche Wasserwart Walter Spirk berichtete: „Wir hatten einen Rohrplatzer direkt am Wasserwerk.“ Das Notverbundsystem habe schnell und unbürokratisch gegriffen. Im Bedarfsfall kann Wackersdorf in den Hochbehälter auf dem Mappenberg einspeisen und die Bodenwöhrer Ortsteile Alten- und Neuenschwand versorgen. Umgekehrt kann Bodenwöhr die Wasserversorgung für die Wackersdorfer Industriegebiete und den Ortsteil Rauberweiherhaus unterstützen.

Die genutzte Leitungsverbindung zwischen beiden Kommunen stammt noch aus der Zeit der WAA. Damals war sie eine Grundvoraussetzung für das letztlich nie realisierte Großprojekt. Bereits in der Vergangenheit existierten Vereinbarungen zur gegenseitigen Notversorgung – die mit dem neuen Vertrag in angepasster Form reaktiviert wurden.