BURGLENGENFELD (sr). Am Sonntag, den 29. März 2020, wird in Burglengenfeld der Bürgermeister per Stichwahl ermittelt. Im Freistaat Bayern gilt seit 16. März 2020 aufgrund der Corona-Krise Katastrophen-Alarm, weshalb sich für die Stichwahl folgende Bestimmungen für Wähler ergeben.
Gewählt werden wird ausschließlich per Briefwahl. Das heißt, jeder der insgesamt 10.711 wahlberechtigen Bürgerinnen und Bürger erhält in einer ersten Tranche 5.000 Stück ab dem 20. März 2020 von der Stadtverwaltung folgende Unterlagen zugesandt: einen Wahlschein, einen Stimmzettel für die Stichwahl, einen Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel sowie einen Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist. Ferner ist ein Merkblatt für die Briefwahl mit enthalten.
In einer zweiten und letzten Tranche werden dann die restlichen 5.711 Briefwahlunterlagen ab dem 23. März 2020 versandt.
Wahlleiter Wolfgang Weiß bittet alle Wahlberechtigten, die bis zu 26. März 2020 noch keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, sich beim Wahlamt unter Tel. (09471) 70 18 – 20 oder – 22 zu melden. Ferner weißt Weiß darauf hin, dass Wahlberechtigte darauf achten sollen, ihre Wahlbriefe fristgerecht an die Stadt Burglengenfeld zurück zu senden; notfalls können diese bis 18 Uhr am Wahltag im Rathaus in den dafür vorgesehene Postkasten geworfen werden oder direkt im Wahlamt abgegeben werden.
Für die Stichwahlen in Burglengenfeld werden 21 Briefwahlbezirke mit je sechs Wahlhelfern gebildet, zum Einsatz kommen werden 126 Wahlhelfer, welche selbstverständlich aufgrund der aktuellen Lage in ausreichenden Abstand miteinander die Auszählungen vornehmen.
Internetadressen:
Das Ergebnis der Stichwahl mit regelmäßigen Aktualisierungen ist unter anderem auf dieser Seiten abrufbar: http://wahlen.burglengenfeld.de/ und https://wahlen.landkreis-schwandorf.de/