Corona: Die gute Nachricht: keine Nachricht

SCHWANDORF (sr). „Der gestrige Mittwoch ist erfreulich verlaufen“, berichtet Pressesprecher Hans Prechtl in seiner 85. Tagesmeldung. Es gibt keine neue Infektion und keinen weiteren Todesfall.

Dass es keine neue Infektion gibt, ist umso erfreulicher, als heute alle Ergebnisse der gestern durchgeführten Reihentestung in der Gemeinschaftsunterkunft in Dachelhofen eingegangen sind. Alle Abstriche bei den 35 Bewohnern sind negativ.
Die Gesamtbilanz sieht derzeit so aus:

bestätigte Infektionen 507
statistisch wieder genesen 444
Fall noch aktiv 44
Tote 19

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt bei 2,04.
Mancher mag sich fragen, ob ein starker Rückgang von einem Tag auf den anderen mit rechten Dingen zugehen kann. Die Antwort lautet eindeutig „JA“. Dies liegt an der Systematik, nach der die 7-Tage-Inzidenz ermittelt wird. Sie erfasst und kumuliert fortlaufend die Tageswerte der letzten sieben Tage in Bezug auf Neuinfektionen. Aus der Summe wird dann täglich auf 100.000 Einwohner bezogen der Inzidenzwert mathematisch hergeleitet. In der Systematik bedeutet dies, dass morgen derjenige Tageswert aus der Betrachtung herausfallen wird, der heute für den siebten zurückliegenden Tag erfasst war. Mit fortlaufender Zeit werden damit Tag für Tag die Tageseinzelwerte „durchgereicht“ und schließlich gestrichen, mithin fallen nach und nach auch herausragend hohe Werte wieder aus der Betrachtung, ohne dass ein neuer Wert von vergleichbarer Größenordnung dazugekommen wäre.

Fünfte Verordnung

Seit Samstag gilt in Bayern die Fünfte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Auf zehn Seiten ist im Ministerialblatt aufgelistet, was das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege für die nächsten zwei Wochen bis einschließlich 14. Juni verordnet hat. Vorstandschaftssitzungen und Mitgliederversammlungen von Vereinen sind weiterhin untersagt. Neben Gemeinderatssitzungen und anderen kommunalen Gremien, die bereits bislang tagen durften, sind jetzt auch Aktivenversammlungen zur Wahl eines Feuerwehrkommandanten erlaubt, wenn die Amtszeit des bisherigen Kommandanten endet, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr die Neuwahl erfordert und der Tagungsraum die Einhaltung der Mindestabstände problemlos ermöglicht.

Informationen zum Coronavirus sind auf der Homepage https://corona.landkreis-schwandorf.de zusammengefasst.

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