Corona: Gestern ein neuer Fall

Testergebnisse aus beiden Asylunterkünften stehen noch aus

SCHWANDORF (sr). Am gestrigen Freitag ist bislang ein neuer Fall zu vermelden. Dieser steht in keinem Zusammenhang mit den Fällen, die dieser Tage zu den Asylbewerberunterkünften in Schwandorf und Neunburg vorm Wald mitgeteilt wurden.
Zu Beginn des Wochenendes sieht die Bilanz so aus:

bestätigte Infektionen 459
davon wieder gesund 402
Fall noch aktiv 42
Tote 15

Weitere als die bereits gemeldeten Testergebnisse aus den Gemeinschaftsunterkünften in der Egelseer Straße in Schwandorf und in der ehemaligen Pfalzgrafenkaserne in Neunburg vorm Wald stehen noch aus. Die beiden Personen, die in Neunburg positiv getestet sind, befinden sich aktuell nicht mehr in der Einrichtung. Eine Person wurde nach Regensburg verlegt, die andere Person befindet sich in einem Krankenhaus.

Außengastronomie in Zeiten von Corona

Schwerpunkt der heutigen Fragen an den Bürgertelefonen war die Öffnung der Außengastronomie ab Montag, wobei hierbei die Vorgaben zum Infektionsschutz eingehalten werden müssen, um Gäste und Personal vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Hier die Antworten zu einigen Fragen:
• Die Öffnung gilt auch für reine Schankwirtschaften, die eine Freischankfläche haben.

• Die Öffnung gilt auch für erlaubnisfreie Gaststätten. So sind zum Beispiel Stehtische vor einem Bäckerei-Cafe ohne Alkoholausschank erlaubt.

• Diese Öffnungsmöglichkeiten gelten auch nach dem 25. Mai, wenn die Öffnungsregelungen für Speisewirtschaften in Kraft treten.
Allerdings müssen natürlich alle Betriebe, die öffnen, die entsprechenden Regelungen der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das gestern herausgegebene Rahmenkonzept für betriebliche Schutz- und Hygienekonzepte von Gastronomiebetrieben einhalten. Demnach darf zum Beispiel nur bis 20 Uhr geöffnet sein. Der Mindestabstand ist einzuhalten. Jeder Betrieb muss ein eigenes Schutz- und Hygienekonzept zur Umsetzung des Rahmenkonzepts ausarbeiten.

Einige Änderungen, über die überörtlich berichtet werden wird, möchten wir schlaglichtartig aufzählen:
• Verlängerung der gesamten 4. BayIfSMV bis 29. Mai
• Zulässigkeit nichtöffentlicher Schul- und Betriebskantinen (Mindestabstand und Schutzkonzept)
• Außengastronomie ab 18. Mai (Pflicht zu Mindestabstand von 1,5 m oder Trennvorrichtungen, Ausnahme: Familien- und Zwei-Hausstände-Regelung, Schutzkonzept und Maskenpflicht, Öffnung von 6 bis 20 Uhr
• Innengastronomie ab 25. Mai (Schutzregelungen wie Außengastronomie mit dem Unterschied, dass bis 22 Uhr geöffnet werden kann)
• Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt schon jetzt im ÖPNV, an Haltestellen und Bahnhöfen – und nun auch in allen Zügen im Fernverkehr und ab Montag im Flugverkehr. Im Nah- und Fernverkehr gilt die Maskenpflicht auch für Service- und Kontrollpersonal.

Informationen zum Coronavirus sind auf der Homepage https://corona.landkreis-schwandorf.de zusammengefasst.

MINT-Tipp des Tages:

Aus Klein mach Groß – Mikroskope

Unsere Umwelt besteht aus vielen verschiedenen Bestandteilen. Viele davon sind so klein, dass wir sie mit bloßem Augen nicht oder nur ganz schwer sehen können. Durch Mikroskope sind wir in der Lage, uns dennoch die ganze Welt anzusehen. Sie machen kleine Dinge größer und damit sichtbar. Im heutigen MINT-Tipp erklären wir, welche Mikroskope es gibt, wie ein Mikroskop funktioniert und wie du dir ganz leicht selbst eines bauen kannst. Informationen und Anleitungen zum Thema gibt es unter https://www.lernreg.de/index.php?id=430

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