Corona: Schulen und Kindertagesstätten öffnen am Montag

SCHWANDORF (sr). Mit 31 Fällen am Donnerstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 4.662. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und vom Robert-Koch-Institut (RKI) mit 98,7 angegeben und steigt gegenüber dem Vortag um den Wert 8,8.

Das Schaubild zeigt die Entwicklung der bislang 4.662 Fälle im Landkreis Schwandorf seit dem Auftreten des ersten Falls am 8. März 2020. (Quelle: Robert-Koch-Institut)

Wie sich die Fälle im Landkreis Schwandorf seit Beginn der Pandemie im März 2020 entwickelt haben, ist dem Schaubild (Foto) zu entnehmen. Die Kurve zeigt den Anstieg der Gesamtzahl, nicht die Höhe der jeweiligen Tageswerte.
Das Landratsamt hat heute auf der Grundlage des Inzidenzwertes von 98,7 entschieden, dass am Montag sowohl die Schulen als auch die Kindertagesstätten öffnen. Die Vorgaben des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege lassen uns den Spielraum, dass wir, um allen Eltern zumindest etwas Planungssicherheit zu geben, bekräftigen können, dass diese für Montag getroffene Entscheidung zumindest weder am Samstag noch am Sonntag revidiert werden wird, auch dann nicht, wenn wir über das Wochenende eine Inzidenz von mehr als 100 haben werden. Am Montag wird geöffnet sein, und zwar im eingeschränkten Regelbetrieb statt in Notbetreuung. Wie es danach weitergeht und ob die Schulen wieder in den Distanzunterricht überzugehen haben, hängt von der Entwicklung der Infektionszahlen ab.

Steigen die Inzidenzen im Landkreis Schwandorf, wird die Lage, die sowieso fortlaufend neu bewertet wird, Anfang nächster Woche auch in Bezug auf Schulen und Kitas neu bewertet werden. Unsere heutige Entscheidung ist in unserem Amtsblatt veröffentlicht, das unter www.landkreis-schwandorf.de im Menüpunkt „Unser Landkreis – Amtsblatt“ frei abrufbar ist. Neben Hinweisen zu Schulen und Kitas sind auch Regelungen zu beruflicher Aus- und Fortbildung, außerschulischer Bildung, Musikschulen und Fahrschulen enthalten.

Frühere Impfung für Erzieherinnen und Erzieher?
Der Freistaat Bayern setzt sich seit geraumer Zeit auf Bundesebene dafür ein, dass zum einen Erzieherinnen und Erzieher in eine höhere Impfpriorität eingruppiert werden und zum anderen auch sonstiges Betreuungspersonal der Kindertageseinrichtungen entsprechend den Erzieherinnen und Erziehern vorzeitig geimpft wird. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 10. Februar 2021 beschlossen, auf Bundesebene zu prüfen, ob Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung in die mit hoher Priorität zu impfenden Personengruppen aufrücken können. Es bleibt abzuwarten, ob diese Prüfung zugunsten des Betreuungspersonals ausfällt. Zur Vermeidung etwaiger Missverständnisse weisen wir darauf hin, dass „hohe Priorität“ der Stufe 2 der Impfverordnung entspricht. In Stufe 1 sind die Personen mit „höchster Priorität“. Bislang befinden sich Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder als Lehrkräfte tätig sind, gemeinsam mit vielen anderen Berufsgruppen in Stufe 3 („erhöhte Priorität“).

Zwei Ausbrüche in Betrieben
Es gibt zwei neue Ausbrüche in Betrieben im Landkreis, bei denen die britische Mutation vertreten ist. Die Ansteckungen erfolgten sehr schnell, ohne dass eine eindeutige Kontaktnachverfolgung möglich wäre. Vermutungen, wo man sich angesteckt haben könnte, gibt es kaum, was gerade bei der britischen Variante aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr bezeichnend ist.

Mehr als 1.500 Bescheinigungen
Alle Anträge zur Bescheinigung einer systemrelevanten Funktion insbesondere für tschechische Grenzgänger sind abgearbeitet. Nahezu jeder Betrieb, der einen Antrag gestellt hat, hat dies für mehrere Mitarbeiter getan. Zählt man nicht die Anträge (vgl. unsere Pressemitteilung Nr. 281 vom Mittwoch), sondern die betroffenen Arbeitskräfte, ist festzustellen, dass wir für genau 1.509 Personen das Vorliegen einer systemrelevanten Funktion bestätigt haben. Dieser Personenkreis darf bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, etwa einem aktuellen negativen Testergebnis, in die Bundesrepublik einreisen.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus“ zusammengefasst.

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