BURGLENGENFELD (sr). In mindestens zwei Fällen habe Bürgermeister Thomas Gesche gegen Recht und Gesetz verstoßen – so das Ergebnis der Prüfung durch die Rechtsaufsicht am Landratsamt Schwandorf laut Schreiben vom 7.9.2022. In beiden Fällen geht es um Vorgänge rund um das finanzielle Desaster der Stadt Burglengenfeld in Bezug auf den Verlust von fast vier Millionen Euro an Fördergeldern für den Bau einer Kinderkrippe und eines Kindergartens.
Die Rechtsaufsicht eingeschaltet hatte die Fraktionsgemeinschaft von SPD, Grünen und Linken im Burglengenfelder Stadtrat. „Der Bürgermeister lässt jegliches Bemühen um ernsthafte Aufklärung vermissen und spielt stattdessen auf Zeit. Daher sahen wir uns zu diesem Schritt gezwungen und baten um rechtliche Würdigung der Vorgänge“, erklärte Sebastian Bösl, Vorsitzender der Fraktionsgemeinschaft von SPD, Grünen und Die Linke im Stadtrat, in einer Pressemitteilung vom 18. September 2022 an LOKAL. Denn: „Mit dem vom Bürgermeister zu verantwortenden Ausfall der Fördergelder ist der Stadt ein erheblicher Schaden entstanden, den nun die Bürgerinnen und Bürger bezahlen müssen – zum Beispiel in Form der deutlich erhöhten Grundsteuer.“
Thema Nr. 1: Thomas Gesche hatte eigenmächtig eine vorübergehende Erhöhung des sogenannten Kassenkredits angeordnet. Die Rechtsaufsicht stellt dazu eindeutig fest: „Eine solche Verstärkung des Kassenbestands ist nur zulässig, wenn sich der Kassenkredit im Rahmen des in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages bewegt. Darüber hinaus ist dieser unzulässig.“ Eine Erhöhung dieses Höchstbetrags sei, gemäß der Vorgaben der Gemeindeordnung, ausschließlich durch eine Nachtragshaushaltssatzung möglich.
„Eine solche Satzung wurde vom dafür zuständigen Stadtrat für das Haushaltsjahr 2021 jedoch gar nicht erlassen“, so Bösl. Zudem habe der Bürgermeister es unterlassen, während der haushaltslosen Zeit die erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsicht für die Überschreitung des Kassenkredits einzuholen. Auch das teile das Landratsamt mit. Und komme zu dem Ergebnis: „Diese Überschreitungen der Kreditlinie auf Anordnung des Bürgermeisters waren demzufolge rechtswidrig.“
Thema Nr. 2: Gesche hatte eigenmächtig Klage gegen den Bescheid der Regierung der Oberpfalz vom 22. März 2022 erhoben. In diesem Bescheid wurde entschieden, dass es für den Bau einer Kinderkrippe keine staatlichen Zuschüsse geben werde, da die Arbeiten im Auftrag des Bürgermeisters, entgegen der gesetzlichen Vorgaben, begonnen worden waren, obwohl der Stadt noch kein offizieller Förderbescheid vorlag. Laut Rechtsaufsicht geht es in dem Rücknahme- und Rückforderungsbescheid um einen Streitwert in Höhe von 231.000 Euro. Ein Betrag, „der das Budgetrecht des Bürgermeisters erheblich überschreitet“, so die Rechtsaufsicht. Und unmissverständlich heißt es abschließend: „Die eigenmächtige Einleitung der Klage des Ersten Bürgermeisters gegen den Bescheid vom 22.03.2022 halten wir deshalb nicht für rechtmäßig.“
Für Stadtrat Peter Wein ist laut Pressemitteilung damit klar, „dass wir die Vorgänge rund um das Finanzdesaster zu Recht kritisch begleitet haben. Die Eigenmächtigkeiten des Bürgermeisters müssen endlich ein Ende haben“. Stadtrat Hans Deml sagt: „Wir hoffen, dass die Rechtsaufsicht am Landratsamt nun nicht tatenlos zuschaut, sondern die erforderlichen Konsequenzen aus diesen Verstößen gegen die Bayerische Gemeindeordnung und die Geschäftsordnung das Stadtrats zieht.“