Franz Reil als neuer Feldgeschworener für Teublitz vereidigt

TEUBLITZ (sr). Die Stadt Teublitz hat einen neuen Feldgeschworenen für die Gemarkung Teublitz: Franz Reil aus Münchshofen wurde durch Ersten Bürgermeister Thomas Beer offiziell vereidigt. Zuvor hatte ihn der Stadtrat einstimmig für das traditionsreiche Ehrenamt gewählt.

Geschäftsleiter Franz Härtl, Erster Bürgermeister Thomas Beer, der neu vereidigte Feldgeschworene Franz Reil und Obmann Klaus Obermeier (v.l.) nach der Vereidigung vor dem Teublitzer Rathaus. (Foto: Thomas Stegerer)

Der 66-jährige Franz Reil hatte sich nach einer öffentlichen Ausschreibung für das Amt des Feldgeschworenen beworben. In der anschließenden Wahl im Stadtrat erhielt er alle 20 abgegebenen Stimmen. Mit seiner Vereidigung kann er seine neue Aufgabe nun offiziell wahrnehmen. Er folgt auf Johann Mauerer, der seit dem Jahr 2020 als Feldgeschworener für die Gemarkung Teublitz tätig war und sein Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt hatte.

Ehrenamt mit langer Tradition

Feldgeschworene unterstützen die Vermessungsbehörden insbesondere bei der Abmarkung von Grundstücken sowie beim Setzen und Erhalten von Grenzzeichen. Dabei sind vor allem gute Ortskenntnisse, Verlässlichkeit und Erfahrung gefragt. Das Amt zählt zu den ältesten noch bestehenden kommunalen Ehrenämtern in Bayern und wird grundsätzlich auf Lebenszeit ausgeübt.

Im Rahmen der Vereidigung gab Erster Bürgermeister Thomas Beer gemeinsam mit Obmann Klaus Obermeier einen Überblick über die künftigen Tätigkeiten und Aufgaben. Franz Reil erhielt zudem eine Sammlung mit den für sein Ehrenamt wichtigen Rechtsgrundlagen. Bürgermeister Beer dankte ihm für seine Bereitschaft, Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen, und wünschte ihm für seine neue Aufgabe viel Erfolg.

Nach dem gesprochenen Eid folgte schließlich noch ein besonderer Bestandteil der jahrhundertealten Tradition der Feldgeschworenen: Obmann Klaus Obermeier weihte Franz Reil in das sogenannte „Siebenergeheimnis“ ein. Dieses überlieferte Wissen der Feldgeschworenen wird ausschließlich innerhalb ihres Kreises weitergegeben.